Auf die datenschutzrechtliche Problematik bei der Weitergabe von Dopingtestergebnissen an den jeweiligen Verein weist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, in einem Bericht des Bayerischen Rundfunks hin. Testergebnisse sind immer und zuerst dem betroffenen Sportler/der betroffenen Sportlerin mitzuteilen, die dann über die weiteren Schritte selbst entscheiden.

Siehe hierzu auch http://www.sportschau.de/doping/gps-ueberwachung-fuer-dopingkontrollen-100.html