Spiegel Online hat hierzu mehrere Datenschutzbeauftragte nach ihren Empfehlungen gefragt.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, ist gemeinsam mit dem hiesigen Kultusministerium der Auffassung , dass eine dienstliche Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten aus datenschutzrechtlicher Sicht als unzulässig anzusehen und hiervon Abstand zu nehmen ist. Darüber hinaus entsteht durch die Nutzung von WhatsApp zur Kommunikation ein ganz praktisches Problem: So wird Druck auf die Schülerschaft ausgeübt, Smartphones zu besitzen und zu benutzen. Diese Entscheidung sollte aber bei den Schülern und Eltern selbst liegen.
Im Übrigen weist das Kultusministerium in einem Beitrag auf dem Kultusportal auf die datenschutzrechtliche Problematik der Nutzung der Kommunikationsplattform WhatsApp hin. Weiterhin führt das Kultusministerium in einer Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ aus, unter welchen Voraussetzungen (Rechtsvorschrift oder Einwilligung), zu welchen Zwecken und welche personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften an der Schule verarbeitet werden dürfen.