Ob Clearview AI, PimEyes oder FindFace – überall auf der Welt entstehen technische Anwendungen, die im großen Stil moderne Gesichtserkennung einsetzen – und damit unsere Anonymität im öffentlichen Raum aufheben. Identifizierung von Demonstrant*innen, Hintergrundrecherche zu neuen Mitarbeiter*innen oder das Ausspionieren des neuen Schwarms – die neuen Bilder-Suchmaschinen machen es möglich.

So analysiert etwa die polnische Plattform PimEyes nach aktuellen Recherchen von netzpolitik.org. „massenhaft Gesichter im Internet nach individuellen Merkmalen und speichert die biometrischen Daten“. Diese Datenbank kann jeder User dazu nutzen, das Foto einer Person hochzuladen und sich anzeigen zu lassen, wo überall im Netz dieses Gesicht bereits zu finden ist. Hierdurch ist es möglich, eine Person in allen möglichen Lebenslagen und Situationen zu „erwischen“ – auf Demonstrationen oder Partys, auf Parteitagen, im Urlaub oder auf Singlebörsen. So ist es de facto möglich, jeden Menschen, der einem auf der Straße begegnet und von dem man vielleicht sogar unbemerkt einen Schnappschuss macht, durch die Datenbank überprüfen zu lassen.

Der Gesichtskennungsdienst wirbt damit, bereits 900 Mio. Gesichter in seiner Datenbank erfasst zu haben (2018 waren es noch „nur“ 100 Mio. Gesichter). Wird das Foto einer Person auf der Plattform hochgeladen, so wird dieses mit der Datenbank von PimEyes abgeglichen und mit ähnlichen Gesichtern verknüpft. Mithilfe eines herkömmlichen Bildes wird dort über die Verknüpfung mit anderen Bildern, etwa auf der Webseite der Arbeitsstelle der betroffenen Person oder auf ihren Social-Media-Accounts, die Identität dieser Person ermittelt. Dies funktioniert nach den Recherchen von netzpolitik.org mit geradezu erschreckender Genauigkeit, auch mit Fotos von Personen, die nur im Hintergrund einer Aufnahme oder von der Seite zu sehen sind.

„Das ist eine alarmierende Entwicklung“, sagt dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr. Stefan Brink. „Wir haben es hier mit eklatanten Rechtsverstößen zu tun: Schon die Aufnahme des Bildes und das Hochladen auf eine solche Plattform stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild der betroffenen Person dar. Und für die weitere Verarbeitung der Bilder durch die Plattform gibt es keine datenschutzkonforme Rechtsgrundlage – ohne Einwilligung der betroffenen Person darf da gar nichts geschehen.“

Nach DS-GVO ist es untersagt, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung von natürlichen Personen zu nutzen. Der LfDI Stefan Brink warnt: „Dieser Dienst fordert geradezu dazu auf, in fremde Rechte einzugreifen – das wird zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen!“ Lädt ein User das Foto einer anderen Person ohne deren Zustimmung bei PimEyes hoch, verletzt er damit das Recht am eigenen Bild.

„Gesichtserkennungstechnologie gefährdet die freiheitliche Demokratie, in der wir leben, jegliche Anonymität wird aufgehoben. Sich nicht anonym im öffentlichen Raum bewegen zu können – man denke etwa an Demonstrationen – schränkt massiv Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder die informationelle Selbstbestimmung ein.“, betont Stefan Brink. Für eine Nutzung solcher Dienste durch Sicherheitsbehörden fehlt es an einer eigenständigen gesetzlichen Regelung in Deutschland, die Anlass, Zweck und Grenzen des Gesichtsabgleichs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt. Aber auch diese Grenzüberschreitung wird bereits diskutiert und in Einzelfällen, etwa nach den G20-Krawallen in Hamburg, ausgetestet.

„Besonders beunruhigend ist, dass hier besonders sensible biometrische Daten im großen Stil gesammelt werden, die eine eindeutige Identifizierung einer Person ermöglichen und das Potenzial für die totale soziale oder staatliche Überwachung liefern. Jede politische, religiöse, sexuelle oder sonstige private Eigenheit oder Verhaltensweise wird so erfasst und mit mir als Person in Verbindung gebracht werden; dies stellt eine schwere Einschränkung der persönlichen Freiheit des Einzelnen dar!“, warnt der LfDI.
Und das hat klar absehbare Folgen: Menschen werden sich davor hüten, mit persönlichen Einstellungen oder Überzeugungen in der Öffentlichkeit aufzufallen, wenn sie immer damit rechnen müssen, fotografiert und identifiziert zu werden.

Daher fordert Brink: „Abgesehen von der konsequenten Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sollten wir uns auch als Gesellschaft gegen diese Entwicklung stemmen und dem Missbrauch unserer unveränderlichen biometrischen Merkmale entschieden entgegentreten. Wir brauchen eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit kritischen Technologien, die unsere Freiheiten bedrohen – und bis dorthin eine Aussetzung des Einsatzes solcher Techniken – zumindest in Europa.“

 

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Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.

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