Kommunaler Datenschutzwettbewerb 2022
Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter können bis zum 15. August Vorschläge einreichen und Datenschutz mitgestalten. Die besten Ideen werden ausgezeichnet.
Kommunen und Landratsämter sind mit Bürger_innen in ständigem Kontakt. Dabei werden viele personenbezogene Informationen aufgenommen, eingetragen, zusammengeführt und an andere Stellen übermittelt. Das bedeutet: Fast in jedem Arbeitsschritt muss auch an den Datenschutz gedacht werden.
Einfache Erklärungen und Erläuterungen helfen dabei, dass Beschäftigte und Bürger_innen die notwendigen Datenschutzregeln besser nachvollziehen können. Manchmal hilft auch eine neue Methode, um die Umsetzung des Datenschutzes – also den Schutz der personenbezogenen Daten – zu erleichtern.
Auf der Suche nach kreativen und innovativen Vorschlägen, das Thema Datenschutz bei kommunalen Stellen zu erklären und umzusetzen, ruft der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg daher erstmals zu einem Wettbewerb auf. Kommunale Stellen sind herzlich eingeladen, sich am Wettbewerb zu beteiligen.
Gefragt sind Ideen, wie Datenschutz in kommunalen Angelegenheiten noch besser vermittelt und im Dienste der Bürgerschaft verständlich erklärt werden kann – etwa, welche Daten kommunale Stellen wofür genau nutzen dürfen. Auch können beispielsweise Vorschläge eingereicht werden, wie bei den Beschäftigten die Umsetzung des Datenschutzes erleichtert werden kann. Als Wettbewerbsbeiträge können beispielsweise Aufklärungsvideos, Hinweisschilder, Sticker für den Arbeits-PC oder eine innovative datenschonende Technik oder Verfahrensweise, die bisher umfangreiche Datenverarbeitungen ersetzen kann, eingereicht werden.
Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Teilnehmen können kommunale Stellen in Baden-Württemberg, also alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Landratsämter. Die Ideen können bis zum 15. August 2022 beim Landesbeauftragten eingereicht werden. Eine fachkundige Jury wird die besten Einreichungen auswählen und prämieren. Die besten drei Einreichungen werden ausgezeichnet.
Die Auszeichnung erfolgt öffentlich. Außerdem stellt der Landesbeauftragte den Wettbewerb und auf Wunsch die Teilnehmenden auf seiner Homepage und im kommenden Tätigkeitsbericht vor. Die kommunalen Stellen können ihre Teilnahme und ihr Abschneiden gerne auf ihren Internetpräsenzen bewerben.
Weitere Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Wettbewerb stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/kommunaler-datenschutzwettbewerb-2022/
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.
Veröffentlicht am 27.05.2022.
Änderung zum 14.06.2022: Teilnahmefrist verlängert vom 17. Juli auf den 15. August 2022.