Kommunaler Datenschutzwettbewerb – Einreichungsfrist wurde auf Wunsch von Kommunen bis zum 15. August 2022 verlängert

Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter können jetzt bis zum 15. August 2022 Vorschläge einreichen und Datenschutz mitgestalten. Die besten Ideen werden ausgezeichnet.

Auf der Suche nach kreativen und innovativen Vorschlägen, das Thema Datenschutz bei kommunalen Stellen zu erklären und umzusetzen, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg erstmals zu einem Wettbewerb aufgerufen. Kommunale Stellen können sich am Wettbewerb zu beteiligen.

Die Einreichungsfrist für Vorschläge wurde vom 17. Juli nun auf Wunsch von Kommunen verlängert und auf den 15. August 2022 festgelegt. Damit haben die öffentlichen Stellen mehr Zeit ihre Projekte einzureichen.

Gefragt sind Ideen, wie Datenschutz in kommunalen Angelegenheiten noch besser vermittelt und im Dienste der Bürgerschaft verständlich erklärt werden kann – etwa, welche Daten kommunale Stellen wofür genau nutzen dürfen. Auch können beispielsweise Vorschläge eingereicht werden, wie bei den Beschäftigten die Umsetzung des Datenschutzes erleichtert werden kann. Als Wettbewerbsbeiträge können beispielsweise Aufklärungsvideos, Hinweisschilder, Sticker für den Arbeits-PC oder eine innovative datenschonende Technik oder Verfahrensweise, die bisher umfangreiche Datenverarbeitungen ersetzen kann, eingereicht werden.

Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

Teilnehmen können kommunale Stellen in Baden-Württemberg, also alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Landratsämter. Die Ideen können bis zum 15. August 2022 beim Landesbeauftragten eingereicht werden. Eine fachkundige Jury wird die besten Einreichungen auswählen und prämieren. Die besten drei Einreichungen werden ausgezeichnet.

Die Auszeichnung erfolgt öffentlich. Außerdem stellt der Landesbeauftragte den Wettbewerb und auf Wunsch die Teilnehmenden auf seiner Homepage und im kommenden Tätigkeitsbericht vor. Die kommunalen Stellen können ihre Teilnahme und ihr Abschneiden gerne auf ihren Internetpräsenzen bewerben.

Weitere Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Wettbewerb stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/kommunaler-datenschutzwettbewerb-2022/

 

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0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de