Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist nun seit einem Jahr wirksam und markiert unbestritten eine Zeitenwende im Datenschutzrecht.
Auch die Kommunen in Baden-Württemberg sind als verantwortliche Stellen in hohem Maße mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorschriften beschäftigt.

Dabei kamen nicht nur inhaltliche Veränderungen auf die rund 1100 Kommunen im Land zu. Vielmehr mussten vor Ort auch Strukturen und Prozesse geschaffen werden, um die Anforderungen des seit 25. Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutzrechts erfüllen zu können.

Bei diesen Herausforderungen unterstützte der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg die baden-württembergischen Kommunen – nicht erst seit Wirksamwerden der DS-GVO – intensiv. In einer Reihe von Schulungen wurden alleine im Jahr 2018 rund 1.350 Vertreterinnen und Vertreter aus dem kommunalen Bereich mit den Grundlagen des neuen Datenschutzrechts vertraut gemacht, es wurden praxisorientierte Handreichungen, eine laufend aktualisierte FAQ-Liste und zahlreiche Mustervorlagen zur Verfügung gestellt.  Auch die Institutionalisierung der Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden im Bereich des Datenschutzes dient den baden-württembergischen Kommunen, ein höheres Maß an Sicherheit bei der Anwendung der neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewinnen.

Verlässliche und umfassende Informationen, wie gut die rund 1100 Städte und Gemeinden im Land ihre Arbeit an die neuen Anforderungen bereits angepasst haben und wo sie noch nachbessern müssen, liegen dem LfDI jedoch nicht vor. Diese Grundlageninformationen sollen nun mit einem Fragenkatalog gewonnen werden. Die baden-württembergischen Kommunen haben dadurch auch die Möglichkeit, zu der anstehenden Evaluation der DS-GVO beizutragen und der Arbeit des LfDI ein Feedback zu geben. Die Ergebnisse werden auch in eine Handreichung einfließen, die bei der Umsetzung des Datenschutzes hilft und Ende des Jahres 2019 den öffentlichen Stellen im Land zur Verfügung gestellt wird.

Die Kommunen im Land haben vier Wochen Zeit, den Online-Fragenkatalog zu beantworten. Die rund 50 Fragen beleuchten die Umsetzung der DS-GVO in verschiedenen Aspekten. Für die Beantwortung werden ca. 90 Minuten veranschlagt.

„Zum 1. Geburtstag der DS-GVO wollen wir wissen, wie es um den Datenschutz bei den baden-württembergischen Kommunen bestellt ist“, so Brink. „Wir unterstützen, wo wir können, aber letztlich fehlt uns der Überblick über den Stand der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts. In dieser Breite ist unsere Umfrage an die 1101 baden-württembergischen Kommunen ungewöhnlich, aber notwendig. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.“

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615541-716.

Den Fragebogen können Sie hier abrufen.

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