Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen vorgestellt
Soziale Netzwerke sind inzwischen integraler Bestandteil der Information und Kommunikation vieler Bürgerinnen und Bürger – und auch für Behörden attraktiv: Sicherheitsbehörden möchten via Twitter aktuelle Kurzhinweise an Teilnehmer von Versammlungen geben, Kommunen über Facebook auf ihr touristisches Angebot hinweisen und nicht wenige Behörden rekrutieren ihren Nachwuchs über Soziale Netzwerke.
Trotz seiner kritischen Grundhaltung zu Sozialen Netzwerken kommt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, dem Nutzungsinteresse öffentlicher Stellen im Land jetzt entgegen – und definiert gleichzeitig klare Nutzungsauflagen. Welche Vorgaben öffentliche Stellen bei einer solchen Nutzung zu beachten haben, stellt die heute veröffentlichte Richtlinie dar.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Die Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen finden Sie hier.