Stellungnahme des LfDI Dr. Stefan Brink vor dem Landtag Baden-Württemberg

Die dem Parlament zur Beratung vorgelegten Entwürfe der Landesregierung zur Änderung des Polizei- und des Verfassungsschutzgesetzes verfolgen ein klares Ziel: die Sicherheitsbehörden bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen mit neuen Instrumentarien auszustatten.

Wo diese Grenze aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) verläuft, zeigte er bereits mit seinen fachlichen Stellungnahmen
vom 7. bzw. 8. August 2017 detailliert auf. Die Landesregierung hat diese Stellungnahmen teilweise aufgegriffen und einzelne Korrekturen am Gesetzespaket vorgenommen, an ihren wesentlichen Änderungsvorhaben und dem damit verbundenen Regelungsziel jedoch grundsätzlich festgehalten. Nichtsdestotrotz bedankt sich der LfDI für gute, auch informelle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, die zu Verbesserungen des Entwurfs beigetragen hat.

Ob das angestrebte Ziel der Landesregierung, die Sicherheitsbehörden bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen mit neuen Instrumentarien auszustatten, erreicht wird – und ob es überhaupt verfolgt werden sollte – ist nun Gegenstand der parlamentarischen Diskussion.

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