Evaluation DS-GVO – Kontrollen – Datenpannen – Twitter-Ausstieg
Bereits seinen zweiten Tätigkeitsbericht seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, der Präsidentin des Landtags, Frau Muhterem Aras, übergeben und der Presse vorgestellt.
Fotoquelle: Landtag von Baden-Württemberg
„Wenn es nicht vernünftig ist, dann ist es kein Datenschutz! Dieses Motto haben wir auch 2019 beherzigt. So haben wir nicht die Augen davor verschlossen, dass die DS-GVO als neues Recht nicht in allen Bereichen der Weisheit letzter Schluss ist – und haben mit allen betroffenen Akteuren vom Handwerk über den Mittelstand bis hin zu Wissenschaft und Behörden an der Evaluierung der DSGVO gearbeitet – maßgeblich für die deutsche Datenschutzkonferenz DSK, aber besonders auch im ‚Ländle‘. Denn auch die DS-GVO selbst muss besser werden! Mit Augenmaß haben wir auch bei den Bußgeldern agiert, wo wir unseren Ruf bekräftigt haben, als Aufsichtsbehörde schnell, konstruktiv, aber auch konsequent zu handeln.“, so LfDI Brink.
Erhebliche Sorgen macht dem Landesbeauftragten die weiter steigende Zahl von Datenpannen-Meldungen, also die Anzeige einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bei der Aufsichtsbehörde LfDI. „Nimmt man diese Meldungen, dann steht es um die Datensicherheit im Land nicht gut. Ein hohes IT-Sicherheitsniveau ist aus der Sicht des LfDI gerade im Zeitalter der Digitalisierung ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, da jeder unkontrollierter Abfluss von Daten immer zulasten der betroffenen Bürger und Kunden stattfindet. Mit dem wirtschaftlichen Schaden geht dabei oft eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einher“, so Brink.
Brink abschließend: „Letztlich wird Datenschutz aber nicht (nur) von der Aufsichtsbehörde gemacht, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern selbst mehr oder weniger überzeugend gelebt. Entscheidend ist: Welche Bedeutung messen wir als Betroffene und Grundrechtsträger zukünftig unserem Freiheitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu? Sind wir bloß willige Konsumenten, denen Annehmlichkeiten und ‚Dabeisein‘ wichtiger scheinen als die Chance, selbstbestimmt ins digitale Zeitalter zu schreiten? Ein Grundrecht ohne Grundrechtsträger, die ihre Bürgerechte wertschätzen, hat keine Zukunft – auch nicht mit einer Europäischen DSGVO.“
Schwerpunktthemen im Tätigkeitsbericht:
- Von Baden-Württemberg nach Europa – LfDI evaluiert die DS-GVO
- Umfrage zur Umsetzung der DS-GVO im kommunalen Bereich
- Datenschutz als KULTuraufgabe
- Bodycam – Kontrollbesuche bei Polizeirevieren
- Datenpannen in Arztpraxen
- E-Mail-Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Das Auskunftsrecht der DS-GVO (im Beschäftigtenkontext)
- Technisch-organisatorischer Datenschutz
- Mehr Datenschutz heißt auch mehr Europa!
- Aktuelles aus der Bußgeldstelle
- Ausstieg aus Twitter
Den 35. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz können Sie hier aufrufen.