Wettbewerb

Gestalten Sie mit!

– LfDI sucht kommunale Champions –

Bis zum 31. August 2024 Vorschläge einreichen und den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgestalten! Die besten Ideen werden ausgezeichnet.​

Kommunen und Landratsämter sind mit Bürger_innen in ständigem Kontakt. Dabei werden viele personenbezogene Informationen aufgenommen, eingetragen, zusammengeführt und an andere Stellen übermittelt. Das bedeutet: Fast in jedem Arbeitsschritt muss auch an den Datenschutz gedacht werden. Genauso ist das Bürgerbüro oder Rathaus die erste Anlaufstelle für Interessierte, die beispielsweise amtliche Informationen zu ihrem Wohnumfeld oder Gemeindeangelegenheiten erhalten wollen. Dann sind die Mitarbeitenden vor Ort gefordert, ob und wie sie diese Informationen bereitstellen können.

Auf der Suche nach kreativen und innovativen Vorschlägen, die die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit bei kommunalen Stellen zu erklären oder umzusetzen, ruft der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu einem Wettbewerb auf.

Gefragt sind Ideen, wie Datenschutz oder Informationsfreiheit in kommunalen Angelegenheiten noch besser vermittelt und im Dienste der Bürgerschaft verständlich erklärt werden können – etwa, welche Daten kommunale Stellen wofür genau nutzen dürfen oder wie amtliche Informationen leicht auffindbar bereitgestellt werden können. Genauso können Vorschläge eingereicht werden, wie für die Mitarbeitenden die Umsetzung des Datenschutzes oder der Informationsfreiheit erleichtert werden kann. Vielleicht arbeiten Sie mit Aufklärungsvideos, Hinweisschildern, Schulungen und Workshops? Vielleicht erleichtern Sticker für den Arbeits-PC oder eine Online-Informationsplattform Ihre alltägliche Arbeit im Bürgerbüro, im Landratsamt oder im Rathaus? Dann reichen Sie diese Ideen ein!

 

Stellen Sie uns Ihre Idee vor: Wie kann man Datenschutz und Informationsfreiheit in kommunalen Angelegenheiten (noch besser) vermitteln? Haben Sie einen guten Vorschlag, wie Sie sich oder Ihrem Kollegium die Umsetzung leichter machen?

Teilnahmebedingungen und Bestenehrung

Teilnahmeberechtigt sind kommunale Stellen in Baden-Württemberg, d.h. alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Landratsämter.

Die Teilnahmefrist endet mit Ablauf des 31. August 2024. Nur rechtzeitig eingereichte Ideen werden berücksichtigt. Die Einreichung kann über unser Online-Formular erfolgen.

Die besten Ideen werden von einer fachkundigen Jury unter Leitung des Landesbeauftragten Prof. Dr. Tobias Keber ausgewählt.

Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Ideen.

Die Entscheidung der Jury ist rechtsgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Anzahl der prämierten Ideen obliegt der Jury.

Die Auszeichnung erfolgt öffentlich. Außerdem behalten wir uns vor, den Wettbewerb und die prämierten Ideen auf unserer Homepage und in unserem Tätigkeitsbericht vorzustellen. Die kommunalen Stellen können darüber hinaus ihre Teilnahme und ihr Abschneiden gerne auf ihren Internetpräsenzen präsentieren.

Urheber- und Nutzungsrechte

Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Ideen verfügen, und reichen nur von ihnen erstellte Ideen ein. Ideen, die Schutzrechte wie Marken-, Urheber- oder Patentrechte verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den LfDI von allen Ansprüchen frei.

Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass der LfDI über die eingereichten Ideen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt berichtet und in seiner Öffentlichkeitsarbeit auf sie verweist.