Kommunalwahlen in Baden-Württemberg 2024
Informationen für Bürger_innen, Kommunen und Mitglieder des Gemeinderats

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Fundstellen zu bereits vorhandenen Informationen zu aus unserer Sicht wichtigen Fragen rund um die Kommunalwahlen. Die Kommunalwahlen und die damit einhergehende teilweise Neubesetzung der Räte bieten den Kommunen die Gelegenheit, die bisher ausgeübte Praxis zu überprüfen und ggf. an die datenschutzrechtlichen Anforderungen anzupassen.

  1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung des Gemeinderats

Die Gemeinde ist verantwortliche Stelle für die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die durch den Gemeinderat und seine Mitglieder getätigt werden. Das bedeutet, dass die Gemeinde sicherstellen muss, dass die Verarbeitungen rechtskonform erfolgen und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen geschützt sind. Nicht verantwortlich ist die Gemeinde im Falle eines sogenannten „Exzess“ eines Mitglieds des Gemeinderats. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Datenschutz bei Gemeinden“ ab S. 85.

  1. Verschwiegenheitspflichten, Informationelles Selbstbestimmungsrecht (Pflichten und Rechte von Gemeinderatsmitgliedern)

Neben Verschwiegenheitspflichten haben die Mitglieder des Gemeinderates auch datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten, Näheres finden Sie in unserer Broschüre „Datenschutz bei Gemeinden“ ab S. 85. Auch Mitglieder des Gemeinderates sind Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Näheres dazu finden Sie in unserer Broschüre „Datenschutz bei Gemeinden“ ab S. 89.

  1. Technische und organisatorischen Maßnahmen durch die Gemeinde

Die Gemeinde hat als verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Gemeinderat hinreichende technische und organisatorische Maßnahmen zu beachten. Dies meint z.B. die Unterrichtung der Mitglieder des Gemeinderats über datenschutzrechtliche Vorschriften zu Beginn der neuen Amtsperiode und während der Amtszeit, die Trennung von Gemeinderatstätigkeit und anderen Sphären, den Überblick über Datenverarbeitungen, einem Löschkonzept oder auch der Nutzung privater Endgeräte für ehrenamtliche Zwecke. Ausführliche Informationen dazu in unserer Broschüre „Datenschutz bei Gemeinden“ ab S. 90 ff.

  1. Nutzung privater E-Mailadressen durch Mitglieder von Gemeinderäten

Auch wenn die Verwendung privater E-Mailadressen durch Mitglieder des Gemeinderats auf den ersten Blick praktisch erscheinen mag, so ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu empfehlen, ausführliche Hinweise finden sich in unserem Tätigkeitsbericht 2023 ab S. 79. Bei der Einrichtung von kommunalen E-Mailadressen empfehlen wir außerdem, die Domain abweichend von den regulären E-Mailadressen zu benennen, also z.B. „bettinabeispiel@gemeinderat-musterstadt.de“ anstatt „bettinabeispiel@musterstadt.de“. Die Kommunalwahlen und die damit einhergehende teilweise Neubesetzung der Gemeinderäte bietet den Kommunen auch bei dieser Thematik die Möglichkeit, ihre bisherige Vorgehensweise zu überprüfen und für die zukünftige Ratsarbeit ggf. entsprechend anzupassen.

  1. Sitzungen des Gemeinderates

Im Rahmen von Gemeinderatssitzungen stellen sich verschieden datenschutzrechtliche Fragen u. a. im Vorfeld bei den Sitzungs- und Beschlussvorlagen für den Gemeinderat, der Internetveröffentlichung der Tagesordnung und Beratungsunterlagen, der Auslage der Beratungsunterlagen im Sitzungssaal, allgemein im Zusammenhang mit dem Informationsrecht des Gemeinderats oder auch bei der Sitzung selbst insbesondere im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Näheres dazu finden Sie in unserer Broschüre „Datenschutz bei Gemeinden“ auf S. 86 ff. und S. 95.

  1. Öffentliche Nennung des Namens und der Adresse von Fragestellenden in der Gemeinratssitzung

Die öffentliche Nennung des Namens und der Adresse von Fragestellenden in einer Gemeinderatsitzung und/oder die Niederschrift dieser Angaben im Protokoll sind nicht notwendig. Näheres finden Sie in unserem Tätigkeitsbericht 2021 auf S. 80.

  1. Gemeinderatssitzungen online

Gemeinderatssitzungen online zu streamen ist bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen datenschutzrechtlich möglich, weitere Ausführungen dazu finden Sie in unserem Tätigkeitsbericht 2021 auf S. 82 ff.; hilfreiche Tipps zur datenschutzkonformen Einbindung von Videos auf der eigenen Website finden Sie außerdem in unserer Handreichung eben dazu.

  1. Datenübermittlung zum Zweck personalisierter Wahlwerbung

Informationen zur Zulässigkeit der Übermittlung von Melderegisterdaten zum Zwecke personalisierter Wahlwerbung und welche Möglichkeiten für Bürger_innen bestehen, dies für die Zukunft einzuschränken, finden Sie in den FAQ zur Datenweitergabe durch Meldebehörden unter Punkt Nr. 2.

 

 

 


Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.