Heute stellten Prof. Dr. Ulf Papenfuß (Zeppelin Universität, Lehrstuhl für Public Management & Public Policy) und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink eine Studie zur Vergütungstransparenz von Top-Managementmitgliedern öffentlicher Unternehmen vor.

Öffentliche Unternehmen sind Wirtschaftseinheiten, deren Träger die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Kommunen) ist oder auf die sie einen maßgeblichen Einfluss besitzt (Beteiligungsanteil der öffentlichen Hand von mindestens 50%). Besonders im Bereich der Daseinsvorsorge (Strom-, Gas-, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft) sind öffentliche Unternehmen breit vertreten, nicht selten mit Monopolstellung. Beispiele sind die Deutsche Bahn oder die Bundesdruckerei.

Prof. Dr. Papenfuß und sein Team haben deutschlandweit Befunde zur Vergütungsoffenlegung für insgesamt 6.137 öffentliche Unternehmen aller deutschen Städte mit einer Einwohnerzahl von mehr als 30.000, aller Landkreise sowie der Bundes- und Landesebene zusammengetragen. Die Studie zeigt, dass auf kommunaler Ebene für nur 16,2% der untersuchten Unternehmen die Vergütung personenbezogen ausgewiesen wird – auf Länderebene 33,3%, auf Bundesebene 52,0%.

Bemerkenswert ist dabei das substanzielle Transparenzgefälle zwischen öffentlichen Trägern. In einigen Städten ist Transparenz mit einer Offenlegungsquote von 100% zur Selbstverständlichkeit geworden, in anderen Städten verharrt die Transparenzquote dagegen bei Null. Auffällig niedrig ist die Transparenzkultur insbesondere bei kleineren Städten und bei den Landkreisen. Eine vergleichsweise hohe Vergütungstransparenz erreichen demgegenüber die Kommunen und Länder, in denen Transparenzgesetze oder Publizitätsregelungen in Public Corporate Governance Kodizes vorhanden sind.

Angesichts der Befunde der Studie ist es aus Sicht der Wissenschaftler und des LfDI geboten, in allen Ländern Transparenzgesetze zu verabschieden und bestehende Gesetze – wie etwa § 105 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg – effektiv durchzusetzen. Unterhalb der gesetzlichen Regelung können Städte und Kommunen auch eigeninitiativ Maßnahmen ergreifen und etwa einen Public Corporate Governance Kodex beschließen. Dieser enthält klare Regel für neue Anstellungsverträge von Top-Managern, schreibt deren Zustimmung zur Offenlegung der Vergütung fest und verzichtet auf sog. Schutzklauseln.

„Die Studie ist ein wichtiger Beitrag für eine transparente, für alle Bürger erschließbare Verwaltung“, so Dr. Stefan Brink. „Es geht dabei nicht um die Entfachung einer Neiddebatte oder um eine Bloßstellung der einzelnen Vorstände. Vielmehr sollen alle Bürger in die Lage versetzt werden, Strukturen öffentlicher Verwaltung und deren wirtschaftliche Betätigung nachzuvollziehen und sich selbst ein mündiges Urteil zu bilden.“ Damit werde die grundsätzliche Abkehr vom jahrhundertelang vorherrschenden Arkanprinzip der öffentlichen „geheimen“ Verwaltung vollzogen, die in der Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen auf Bundes- und Länderebene ihren Anfang nahm und dem modernen Verständnis eines demokratischen Rechtsstaats entspricht. „Diese Transparenz auch auf die Vorstände öffentlicher Unternehmen auszuweiten, die oft wichtige Versorgungsleistungen für die Bevölkerung erbringen, stellt eine Chance für die Daseinsvorsorge und das öffentliche Gemeinwesen insgesamt dar, die unbedingt genutzt werden sollte.“

Die Studie ist hier abrufbar.

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