Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat die jüngste Gesetzesinitiative (geplante Einführung eines neuen Paragraph 126a in das Strafgesetzbuch) durch seinen Sprecher Hendrik Zörner als „ein absurdes Beispiel deutscher Regelungswut“ bewertet. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat bereits darauf hingewiesen, dass man das Gesetz unter Umständen soweit auslegen könnte, dass auch verschlüsselte Datenübertragungsdienste darunter fallen könnten.

https://www.presseportal.de/pm/72437/4221753