„Bürger*innen können sich staatlichen Entitäten gegenüber auf die Meinungsfreiheit berufen, umgekehrt geht das nicht. Zur individuellen Meinungs- und Informationsfreiheit im Verhältnis Bürger-Staat gehört die freie Wahl des Kommunikationsmittels, umgekehrt gilt das in dieser Form nicht.“ In dem Gastbeitrag auf netzpolitik.org „TikTok, demokratische Willensbildung und der Datenschutz – eine Frage der Haltung?!“ schreiben der Landesbeauftragte Tobias Keber und seine persönliche Referentin Clarissa Henning über die Nutzung von TikTok durch Behörden.

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