LfDI Dr. Stefan Brink fordert mehr Transparenz bei Drittmittelförderungen von Hochschulen in Baden-Württemberg
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichte am 14. März 2019 das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten „Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft“ von Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dessen Fazit lautet: „Kooperationen zwischen Hochschulen und Industrie gefährden Wissenschafts- und Informationsfreiheit“.
Das Gutachten untersucht die Kooperationsvereinbarungen der Universität Mainz mit der Boehringer Ingelheim Stiftung, die dem Institut für Molekulare Biologie gGmbH (IMB) über einen Förderzeitraum von 10 Jahren 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Im Gegenzug für diese Finanzspritze ließ sich Boehringer Ingelheimer weitgehende Mitspracherechte bei der konkreten Forschungstätigkeit sowie bei Beschäftigungsverhältnissen einräumen. Die Universität Mainz hatte sich bis zuletzt geweigert, die Kooperationsvereinbarungen offenzulegen. Professor Gärditz und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sehen darin eine Verletzung des Informationsfreiheitsrechts.
Wie viele andere Informationsfreiheitsgesetze sieht auch das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) eine Ausnahme von umfassender Transparenz für Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung und Hochschulen vor, soweit Forschung, Kunst, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind. Der Gesetzgeber begründet diese Bereichsausnahme damit, dass „die Regelung die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit wahrt. Diese genießen – abgesichert durch Artikel 5 Absatz 3 GG beziehungsweise Artikel 20 Absatz 1 LV – einen hohen Schutz.“ (L-Reg LT-Drs. 15/7720, 5).
Sieht man sich die Regelung des Landes-Hochschulgesetzes (§ 41a LGH BW) dazu einmal genauer an, fällt auf, dass es mit der Transparenz nicht weit her ist. Zugang zu den Aufstellungen zu Drittmittelfinanzierungen erhalten nämlich nur das Rektorat und der Senat der jeweiligen Hochschule sowie das Wissenschaftsministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht. Das vorgelegte Gutachten macht deutlich, dass eingeschränkte Transparenz gerade in diesem Bereich die Wissenschaftsfreiheit gefährdet und nicht stärkt.
Daher fordert der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, die Globalausnahme zugunsten weitgehend intransparenter Drittmittelfinanzierung und Forschungskooperation aus dem LIFG zu streichen und durch wissenschaftsspezifische Ausnahmeregelungen zu ersetzen. Dies dient sowohl dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit als auch der Stärkung der gebotenen Transparenz jeder Hochschulförderung.