Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung hat bei Unternehmen für viel Wirbel gesorgt. Doch wie ist nun der aktuelle Stand nach einem Jahr? Wie geht die Aufsicht in Baden-Württemberg mit dem Thema um? Höchste Zeit um in der gemeinsamen Veranstaltung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Herrn Dr. Stefan Brink darüber zu sprechen. Herr Dr. Brink vertritt die Maxime „Die Freiheit, unsere Daten zu nützen – aber auch die Freiheit, unsere Daten zu schützen!“
Um folgende Themen geht es in der Veranstaltung:
- Aktuelle Entwicklungen bei den Aufsichtsbehörden
- Meldepflichten der Unternehmen an die Aufsicht
- Nutzung von Social Media
- Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
- Nützliche Informationen und Muster der Aufsicht
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum Austausch mit Herrn Dr. Brink.
Referenten:
Dr. Stefan Brink
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stuttgart
Markus Czogalla
Leiter Geschäftsbereich Recht und Steuern
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Freiburg
Link zur Anmeldung: https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/System/vst/1346892?id=324362&terminId=530506