„Es muss grundsätzlich so sein, dass alle Daten zur Verfügung stehen“, sagt @JanAlbrecht
„Ausnahmen darf es nur bei begründeten Einwänden geben.“ Datenschutzbedenken seien häufig nur ein Vorwand, um Informationen zurückzuhalten.
Genau so ist es.
https://www.sueddeutsche.de/digital/open-government-bundesregierung-transparenz-1.4586224