Dashcams werden auch in Deutschland in immer mehr Fahrzeugen eingesetzt, zumeist um im Falle eines Unfalls den Hergang nachvollziehen und das Video gegebenenfalls als Nachweis bei der Regulierung von Schadensfällen und der Klärung von Haftungsfragen heranziehen zu können. Dabei wird üblicherweise das gesamte Umfeld aufgenommen, ohne dass eine Verpixelung von Personen oder Kennzeichen anderer Fahrzeuge erfolgt.

Der Einsatz solcher Kameras ist datenschutzrechtlich kaum zulässig.

Lesen Sie hierzu das entsprechende Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen – Dashcams.