Aufgrund der immer erschwinglicheren Preise werden Drohnen immer häufiger für die Freizeitgestaltung gekauft und von nicht-öffentlichen Stellen im nachbarschaftlichen Umfeld oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt.

Sind die Drohnen mit Kameras ausgestattet, ermöglichen sie unbeobachtete Blicke in nicht einfach zugängliche Orte wie den Garten oder auf die Sonnenterrasse des Nachbarn, aber auch auf öffentliche Straßen oder Plätze. Dabei handelt es sich um eine Datenverarbeitung mittels Videoüberwachung. Der potentiell überwachbare Bereich wird nur von den technischen Gegebenheiten des eingesetzten Geräts begrenzt. Mauern, Zäune oder sonstige Abtrennungen, die Dritten das Betreten des so geschützten Bereichs oder den Einblick in diesen erschweren oder unmöglich machen sollen, stellen im Rahmen des Drohneneinsatzes kein Hindernis mehr dar.

Lesen Sie hierzu das entsprechende Positionspapier zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen.