Da der Besuch von Schwimmbädern auch mit einigen Risiken verbunden sein kann, greifen viele Betreiber zum Hilfsmittel der Videoüberwachung, sei es, beispielsweise, um den Aufbruch von Spinden oder die unsachgemäße Benutzung der Rutsche zu verhindern. Schwimmbäder, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, sind nach dem geltenden Landesrecht zu prüfen. Ansonsten ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anwendbar.

Lesen Sie hier die entsprechende Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in Schwimmbädern.