Der Anruf beim Psychotherapeuten, einer Hotline für Schwangerschaftsabbrüche, die Suche im Netz nach den Anonymen Alkoholikern genauso wie die Standortdaten sämtlicher Handys. Alle diese Informationen müssen ab dem 1. Juli 2017 von Telekommunikationsanbietern gespeichert werden, woraufhin sie gegebenenfalls von Sicherheitsbehörden abgerufen werden können.
Ohne Zweifel können die gespeicherten Daten zur Auflösung schwerer Verbrechen geeignet sein, allerdings bleibt die Frage, ob diese umfassende Überwachung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auch angemessen und im Ergebnis verfassungsgemäß ist.

Lesen Sie hier unsere entsprechende Pressemitteilung mit weitergehenden Informationen zur Vorratsspeicherung.