Geimpft? Wie ein „Datum“ über unsere Freiheit entscheiden könnte
Mitten im „Light-Lockdown“ und mit Perspektive auf ein nicht ganz unbeschwertes Weihnachtsfest...
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8. Dezember 2020
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WeiterlesenMeldung Datenschutzbeauftragte_r
E-MailACHTUNG: Nur für Versand von Nachrichten über das DE-Mail-System, nicht für normale E-Mails!
Weitere Kontaktmöglichkeiten undUnd noch etwas (wer mag) für das Wochenende:
In einem weiteren Teil unseres Podcasts Datenfreiheit extra zu KI in der Bildung geht es diesmal um Anwendungen in der Schule. Zu Gast war der Informatiklehrer Steffen Haschler. Hier geht es zum Podcast:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit-ki-und-bildung-steffen-haschler/
Neu auf unserer Webseite: Handlungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“. Darin werden den informationspflichtigen Stellen Empfehlungen zu organisatorischen Strukturen und Prozessen sowie zur sinnvollen Nutzung digitaler Techniken mit dem Ziel einer effizienten Informationsbereitstellung gegeben. Besonders in den Blick genommen werden auch die Anforderungen beim Einsatz der E-Akte. Hier gibt es das Papier:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit-by-design/
Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre. Pünktlich zum heutigen in Kraft treten der KI-VO gibt es Folge 2 unseres Podcast Specials: Datenfreiheit extra. Diesmal geht es um die didaktische Perspektive. Was halten Studierende der @hdmstuttgart von den Anwendungen und wie sehen es die Dozenten? Welche Potentiale bietet KI und wer stellt die Infrastrukturen? Hört selbst: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit-ki-und-bildung-tobias-seidl/
Mit dem heutigen 1. August tritt die KI-VO in Kraft! Zur schrittweisen Anwendbarkeit der einzelnen Regelungen hier nochmal die PM:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ki-verordnung-tritt-in-kraft/
Und wer einen Überblick dazu haben möchte, welche Regelungen bereits jetzt (nach DSGVO) greifen und was die Aufsicht dazu vertritt, hier nochmal der Hinweis zum ONKIDA:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/onkida/
Ein ganz besonderer Freitag! Mit dem heutigen Datum wurde die KI-Verordnung (AI-Act) im Amtsblatt verkündet, sie tritt zum 1.8.2024 in Kraft. Ab jetzt laufen die gestuften Fristen zur unmittelbaren Anwendbarkeit. 1.2.2025 z.B. für KI-Kompetenz (Art. 4).
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401689