Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat eine Orientierungshilfe zu „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ herausgegeben. Außerdem äußert sie sich in einem Beschluss zur zukünftigen KI-Verordnung – und ihrer Aufsicht. Wer soll in Zukunft die Einhaltung der KI-Verordnung kontrollieren? Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Tobias Keber bespricht die beiden DSK-Papiere. Vom 8.5.24

0:45 DSK Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“
8:25 DSK Beschluss „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“

Weitere Infos:
LfDI Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/rechtsgrundlagen-datenschutz-ki/
DSK-Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz : https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2024/05/20240506_DSK_Orientierungshilfe_KI_und_Datenschutz.pdf
DSK-Beschluss „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2024/05/DSK_Positionspapier_Datenschutz_KI-VO.pdf
DSK-Pressemitteilung zum Beschluss „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“: https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024_05_08_DSK_PM_KI_VO_Zustaendigkeiten.pdf

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