Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu Suchmaschinen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns unter poststelle@lfdi.bwl.de.
Das Internet besteht aus einer chaotischen Ansammlung von verteilten Informationen. Suchmaschinen bringen Ordnung in dieses Chaos indem sie diese Informationen erfassen, aufbereiten und durchsuchbar machen. Mit Schlagwörtern können Nutzer:innen anschließend Artikel, Rezepte, Bilder, Anfahrtswege, Krankheiten usw. suchen und finden – eine nicht wegzudenkende Erleichterung bei der Auffindung von Informationen.
Die marktstärksten Suchmaschinen sind allerdings dafür bekannt, im großen Stil Informationen über ihre Nutzer:innen und über die abgesetzten Suchanfragen zu speichern. Mittels Hilfe von Cookies, anderen Tracking-Techniken und der Bündelung weiterer Dienste (Karten, Werbung, Analyse-Dienste, etc.) werden Unmengen an personenbezogene Daten gesammelt, mit Suchanfragen verknüpft und können in einem persönlichen Profil zusammengeführt werden.
Mit dieser Datenerhebung gehen eine Reihe von Risiken einher:
- Manipulationsanfälligkeit: Die persönlichen Profile lassen Rückschlüsse auf die politische Meinung, das Einkaufsverhalten und andere Merkmale zu, die von Algorithmen ausgewertet werden können. Anhand dieser Informationen können Nutzende in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst werden, wie bspw. durch die Anzeige angepasster Suchergebnisse oder personalisierter Werbung. Dies kann nicht nur für die Werbung für Produkte und Dienstleistungen, sondern auch für politische Wahlen und Entscheidungen genutzt werden.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“), betrifft alle öffentlichen Stellen und Unternehmen und legt Bedingungen für eine rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten fest. Details dazu finden sich in unserer Orientierungshilfe: Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer? Bei der Nutzung von Suchmaschinen werden häufig personenbezogene Daten in Drittstaaten übermittelt und können dort unter Umständen einem geringeren Schutz unterliegen. So können Betroffene dort beispielsweise weniger Rechtsschutz vor großflächiger Überwachung haben.
- Entstehung von Filterblasen: Basierend auf den verfügbaren Informationen über Nutzer:innen (vergangene Suchanfragen, weitere Informationsquellen) versuchen Suchmaschinen über Algorithmen vorherzusagen, welche Informationen Nutzer:innen finden möchten. Der suchenden Person werden also jene Suchtreffer als Erstes angezeigt, die mit den bisherigen Ansichten bzw. ihrem oder seinem persönlichen Nutzungsprofil übereinstimmen. Es entsteht eine „Blase“, in der Nutzer:innen von Informationen ausgeschlossen werden, die ihren oder seinen bisherigen Ansichten widersprechen.
Jede Suchanfrage hinterlässt also Datenspuren, die von den dahinterliegenden Suchmaschinenbetreibern oftmals für ihre Zwecke ausgewertet werden. Es ist daher sinnvoll, datenschutzfreundliche Suchmaschinen zu nutzen, die auf eine Auswertung der Suchanfragen bzw. personenbezogener Daten verzichten. Anhand verschiedener Kriterien lässt sich einschätzen, wie datenschutzfreundlich eine Suchmaschine ist:
- Transparente / Verständliche Datenschutzhinweise: Die Datenschutzhinweise geben transparent darüber Auskunft, welche Daten einer Suchanfrage von der Suchmaschine (Server) und vom Browser (Client) verarbeitet und gegebenenfalls gespeichert werden.
- Keine Profilbildung / Tracking: Durch datenschutzfreundliche Suchmaschinen erfolgt keine Verarbeitung (vgl. Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) von personenbezogenen Daten, wie IP-Adresse, Fingerabdruck des Browsers und anderer Merkmale, die eine (Wieder-) Erkennung von Nutzenden ermöglichen. Es findet keine personenbezogene Auswertung der Suchanfragen oder Weitergabe dieser Informationen an Dritte statt.
- Keine Filterblase: Sofern der Betreiber auf die Profilbildung bzw. Tracking verzichtet, entsteht für den Nutzenden auch keine „Blase“, in der nur jene Suchergebnisse angezeigt werden, die vermeintlich ihren oder seinen Interessen bzw. Ansichten entsprechen.
- Keine personenbezogene Werbung: Verzicht auf die Einbindung personenbezogener Werbung in die Suchergebnisse. Kontextabhängige Werbung, z.B. zur aktuellen Suchanfrage, ist aus Sicht des Datenschutzes unproblematisch.
- Konfiguration: Sucheinstellungen lassen sich konfigurieren und diese sind datenschutzfreundlich voreingestellt (vgl. Art. 25 Abs. 2 DS-GVO). Die Sucheinstellungen werden lokal gespeichert.
Die Suchmaschine MetaGer vom gemeinnützigen Verein SUMA-EV kann als Beispiel für eine datenschutzfreundliche Suchmaschine genannt werden. Sowohl StartPage als auch Qwant sind weitere Alternativen, die zwar nicht alle Kriterien erfüllen, aber dennoch datenschutzfreundlicher als „datengetriebene“ / marktbeherrschende Suchmaschinen sind.
Gelingt der Wechsel zu einer datenschutzfreundlichen Alternative nicht, sollte vor dem Absenden von Suchanfragen zumindest der „Private (Surf-)Modus“ des Browsers aktiviert werden. Der „Private Modus“ isoliert Nutzerdaten wie Cookies von der Hauptsitzung und erschwert den Suchmaschinenbetreibern damit die Profilbildung.
Fragen Sie nach und wir bringen Licht ins Dunkel.