Das Bundesverfassungsgericht hat in Reaktion auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Unterlagen zur gerichtlichen Nutzung sozialer Medien offen gelegt. Daraus geht hervor, dass sich das Gericht anlässlich eines Twitter-Accounts @BVerfG, der den Eindruck erweckte, er stamme vom Gericht, eingehend mit der Frage befasste, ob und ggfls. inwieweit es soziale Medien nutzen sollte. Dabei untersuchte das Gericht das pro und contra einer Nutzung verschiedener Medien und kommt zu sehr differenzierten Ergebnissen.

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