„YouTube lernt Datenschutz“, so reagierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, auf die vom US-amerikanischen Unternehmen nun eröffnete Möglichkeit, auch einzelne Gesichter bei den auf der Plattform hochgeladenen Videos zu verpixeln: „Die Verpixelung fremder Personen, die in eigene Videoaufnahmen geraten sind, ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung fremder Persönlichkeitsrechte. Manchesmal dürfen von diesen Personen zwar noch Aufnahmen gemacht werden, weil es sich z.B. um eine größere öffentliche Veranstaltung handelt oder die Personen nicht das eigentliche Motiv der Aufnahme bilden; allerdings dürfen solche Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen keinesfalls veröffentlicht werden. Die Verpixelung einzelner Gesichter schafft hier eine praxisnahe Möglichkeit, sich rechtskonform zu verhalten“.
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