Informationsfreiheit aktuell: LIFG-Anträge: Musterbescheid für Öffentliche Stellen
Hier gibt es das Dokument als pdf.
Diese Handreichung richtet sich an informationspflichtige Stellen als Hilfestellung für die formelle Beantwortung von Anfragen nach dem Landesinformationsfrei- heitsgesetz (LIFG).
Vorschlag zum Aufbau eines Bescheids zu LIFG-Anträgen
1. Briefkopf
- Aktenzeichen, (ggf. persönliche) Anrede und soweit vorhanden FragdenStaat Nummer
2. Entscheidung („Tenor“)
- Entscheidung über die Stattgabe des Antrags auf Informationszugang dessen vollständige oder teilweise Ablehnung
- Entscheidung über die Kosten
3. Gründe
- Antragsgegenstand, Sachverhaltsdarstellung / Verfahrensablauf
- Rechtliche Erwägungen und Würdigungen insbesondere in Bezug auf die Schutzgründe § 4-6 LIFG (auch bei Schwärzung von Inhalten)
Versagt werden darf der Informationszugang nur insoweit, als die Informa- tionen schützenswert sind. Dies ist der Fall, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut hat. - Sofern erforderlich, Mitteilung gemäß § 9 Abs. 2 LIFG, ob und wann der Informationszugang ganz oder teilweise zu einem späteren Zeitpunkt vo- raussichtlich möglich ist (z.B. nach Abschluss eines laufenden Verfahrens)
- Begründung der Kostenentscheidung gemäß § 10 LIFG i.V.m. der jeweili- gen Gebührensatzung/Gebührenverordnung (entfällt bei Kostenfreiheit)
4. Rechtsbehelfsbelehrung
- Rechtsweg: Widerspruch oder (Verpflichtungs-)Klage bei zuständiger Stelle/Gericht
- Möglichkeit bei (Teil-)Ablehnung des Antrags: Verweis auf Vermittlung durch die/den Informationsfreiheitsbeauftragte/n gemäß 12 LIFG (mit Hinweis darauf, dass die Vermittlung durch den LfDI keine Unterbre- chung laufender Rechtsbehelfsfristen bewirkt)
5. Schluss
- Grußformel / Im Auftrag / Unterschrift des Bearbeiters
Anmerkung: Es handelt sich bei der Entscheidung über eine LIFG-Anfrage um einen Verwaltungsakt (§ 35 LVwVfG). Dieser kann auch in elektronischer Form also via E-Mail versandt werden. Der vorliegende Aufbau versteht sich als Vorschlag; insbesondere bei Gewährung des Informationszugangs kann diese auch formlos erfolgen. Der Rechtscharakter des Verwaltungsaktes bleibt davon unberührt.
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Musterbescheid
Informationsfreiheit: Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom …
Sehr geehrte/r…
bezüglich Ihres Antrags auf Zugang zu … ergeht folgender
Bescheid
I.
- Dem Antrag wird stattgegeben / Der Antrag wird (teilweise) abgelehnt
- Kosten
Mit o.g. Antrag begehren Sie…
II.
Begründung
zu Ziffer 1:
zu Ziffer 2:
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch/Klage erhoben werden. Der Widerspruch/Klage ist bei … schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
IV.
Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Daneben kann die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in der Funktion als Beauftragte/r für die Informationsfreiheit angerufen werden (Adresse: Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de).
Bitte beachten Sie: Die Anrufung und Vermittlung durch den LfDI unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
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Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: Postfach-Abteilung-6@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.