Meta KI wird ab dem 27. Mai mit Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer_innen von Facebook und Instagram trainiert. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch technische Voreinstellungen verpflichtet auch Betreiber von Social Media Präsenzen

Das Unternehmen Meta will ab Ende Mai 2025 die öffentlichen Aktivitäten aller volljährigen europäischen Nutzer_innen von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Dies gilt für die Zukunft und für alle Daten aus der Vergangenheit. Nutzende können der Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta widersprechen, wenn sie dies möchten.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Meta angekündigt, alle öffentlichen Beiträge und Fotos seiner europäischen Facebook- und Instagram- Nutzerinnen zum KI-Training zu verwenden. Meta verschob das Verhaben dann jedoch, nachdem sich die irische Datenschutzbehörde (DPC) an das Unternehmen gewandt hatte, die EU-weit für Meta zuständig ist und das Verfahren nach wie vor prüft.

Öffentliche Stellen in Baden-Württemberg nutzen bisweilen ebenfalls Accounts auf den entsprechenden Plattformen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber sagt:

„Öffentliche Stellen stehen wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz sowie ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion in besonderer Verantwortung. Diese Stellen müssen besonders genau prüfen, welche Dienste mit welchen Funktionalitäten sie mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit betrauen. Das bedeutet auch, dass die Bürgerinnen und Bürger zu informieren sind, wenn sich wesentliche Parameter der Datenverarbeitung der für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten sozialen Netzwerke ändern. Des Weiteren müssen die Betreiber einer Social Media Präsenz im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit die Vorgaben zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Artikel 25 DSGVO) erfüllen. Für öffentliche Stellen, die im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit Dienste einsetzen, die Meta-AI implementieren, bedeutet das: Solange die Wirkung beziehungsweise die technische Reichweite eines individuellen Widerspruchs von Bürgerinnen und Bürgern über deren Nutzungsprofile unklar ist – z.B. im Falle des „resharing“ -, wird man den die für die Präsenz verantwortlichen Stellen empfehlen müssen, rechtzeitig zu widersprechen.“

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat auf seiner Webseite zahlreiche Informationen zusammengestellt und aufgelistet, wie Nutzende sich informieren und Widerspruch gegen das KI-Training eingelegen können.

Auch unabhängig von Meta-AI wurde die Nutzung von Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen in der Vergangenheit viel diskutiert. Der Landesbeauftragte hatte diesbezüglich regelmäßig darauf hingewiesen, dass zu dieser Frage ein Gerichtsverfahren gegen das Bundespresseamt (BPA) anhängig ist. Das Bundespresseamt hatte gegen die Untersagung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geklagt. Der Landesbeauftragte empfiehlt verantwortlichen Stellen über den Fortgang des Verfahrens informiert zu bleiben. Der mündlicher Termin für die Verhandlung findet am 17. Juli am VG Köln statt (AZ 13 K1419/23).

 


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