Stuttgart, 24. Juni 2010

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich

Achtung! Falsche Datenschützer unterwegs!

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Innenministerium Baden-Württemberg warnen vor angeblichen Datenschutzbeauftragten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenpflichtige Dienstleistungen verkaufen wollen und sich dabei mit Phantasienamen wie „Datenschutzzentrale“, „Verbraucher-Verein“ oder „Datensperrzentrale“ schmücken. Vor kurzem hatte sich eine ältere Dame aus Augsburg bei der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS) gemeldet, die einen Anruf einer angeblichen „Datenschutzzentrale Stuttgart“ erhalten hatte. Der Anrufer hatte ihr angeboten, sie gegen eine „Gebühr“ von 107 Euro aus diversen Gewinnspielen „auszutragen“. Aus anderen Bundesländern sind vergleichbare Täuschungsversuche bekannt, bei denen die Anrufer teilweise sogar angeboten haben, sich gegen einen monatlichen Beitrag um den Schutz der Daten der Betroffenen zu „kümmern“ oder für den Eintrag in Werbesperrlisten zu sorgen. Auch die Bundesnetzagentur hat bereits vor derartigen Anrufern gewarnt, die sich zum Teil auch als Kooperationspartner der Netzagentur ausgegeben haben. Es gibt Anhaltspunkte, dass die Anrufer mit illegal angekauften Kontodaten arbeiten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich erinnern daran, dass derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis der Angerufenen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig und damit verboten ist. Zudem dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern.

Der Landesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde weisen darauf hin, dass sie niemals Privatpersonen anrufen würden, um ihnen „Datenschutz-Dienstleistungen“ anzubieten, und niemals ein Entgelt für ihre Dienste fordern würden. Bürger, die einen solchen Anruf erhalten, sollten auf keinen Fall persönliche Angaben machen oder einen Auftrag erteilen. Es empfiehlt sich überdies, regelmäßig seine Kontoauszüge zu kontrollieren. Sollte durch das Telefongespräch dennoch ein Vertrag zustande gekommen sein, so können Betroffene, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle per Telefon geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung schriftlich widerrufen.