Stuttgart, 24. Juni 2011

Pressemitteilung

Landesbeauftragter für den Datenschutz Jörg Klingbeil:
„Anonymes Kennzeichen für Polizisten ist datenschutzgerechter Kompromiss“

 

Das vom baden-württembergischen Innenminister Reinhold Gall vorgeschlagene sog. anonyme Kennzeichensystem für polizeiliche Einsatzkräfte (vgl. dpa-meldung vom 23. Juni 2011) stößt bei dem baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Jörg Klingbeil, auf Zustimmung. „Es handelt sich zwar nicht um eine echte Anonymisierung, denn der betreffende Polizeibeamte soll ja im Bedarfsfall identifiziert werden können. Ich halte das aber für eine hervorragende Idee, um gerade bei Demonstrationen einerseits den Rechten von Versammlungsteilnehmern gerecht zu werden und andererseits den Schutz von Polizeibeamten oder deren Familienangehörigen vor Vergeltungsangriffen und Aggressionen zu gewährleisten. Im demokratischen Rechtsstaat sollte die Polizei nichts zu verbergen haben. Das von Gewerkschaftsseite unterstellte kollektive Misstrauen gegen die Polizei kann ich darin nicht erkennen“, erklärte Klingbeil am 24. Juni 2011 in Stuttgart. „Bei der Kennzeichnung sollte aber auf leichte Merkbarkeit geachtet werden, denn ein Zahlensalat mit 26 Stellen wäre zwar hochanonym, würde aber letztlich den Zweck verfehlen. Ein lebenslanges ‚Personenkennzeichen‘ für den einzelnen Polizeibeamten sollte aber auch vermieden werden. Wichtig sind zudem klare Regelungen, wer unter welchen Voraussetzungen Zugriff auf die Namensliste hat. Meine MitarbeiterInnen und ich sind gerne bereit, bei der weiteren Konzeption des Verfahrens beratend zur Seite zu stehen.“