Stuttgart, 22. Juni 2011

Pressemitteilung

Datenschutzpanne beim elektronischen Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer

 

Beim elektronischen Einzug der Kraftfahrzeugsteuer hat es offenbar eine gravierende Datenschutzpanne gegeben. Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, mitteilte, hätten ihn einige besorgte Bürger nach einem Blick auf ihre Kontoauszüge alarmiert. „Neben dem Namen des Steuerpflichtigen, dem Kfz-Kennzeichen und dem Betrag der gezahlten Kfz-Steuer wurden den Banken – wie ich mich selbst überzeugen konnte – weitere Steuerdaten, unter anderem Steuernummern und Umsatzsteuern von anderen Bürgern und Unternehmen sowie Angaben zur Religionszugehörigkeit der Betroffenen, übermittelt“, erläuterte Klingbeil am 22. Juni 2011 in Stuttgart. Eine Rechtsgrundlage für eine solche Datenübermittlung könne er nicht erkennen; vermutlich liege ein Softwarefehler vor. Die von ihm umgehend um Stellungnahme gebetene Finanzverwaltung habe dies inzwischen bestätigt. Der Fehler sei am Freitag, den 17. Juni 2011 erstmals aufgetreten und am 20. Juni 2011 erkannt worden. Daraufhin sei zunächst das elektronische Lastschriftverfahren gestoppt worden. Der Fehler sei wohl im Zusammenhang mit einer Softwareaktualisierung entstanden, was darauf schließen lasse, dass die neue Softwareversion vorher nicht ausreichend getestet wurde.

„Vor dem Einsatz neuer Software, auch bei sog. Updates, ist es unerlässlich, diese in jedem Fall gründlich und gewissenhaft zu testen. Die Freigabe neuer Software darf zudem nur im Mehr-Augen-Prinzip erfolgen. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit den sensiblen Steuerdaten“, erklärte Jörg Klingbeil. „Ich werde die Angelegenheit aufmerksam im Auge behalten, denn möglicherweise gibt es solche Probleme auch bei anderen Verfahren, auch außerhalb der Finanzverwaltung.“