Stuttgart, 10. Januar 2013

Pressemitteilung

Zweifel am Sinn einer Ausweitung der Videoüberwachung

 

In der Debatte um die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze hat sich der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, zu Wort gemeldet.

Anlass sind die Äußerungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausweiten will und deshalb für den Haushalt 2014 einen größeren Etat fordert.

Die Aussage des Bundesinnenministers, dass eine Ausweitung der Videoüberwachung tatsächlich zu mehr Sicherheit führe, wird vom Landesbeauftragten bezweifelt: „Der Bevölkerung wird damit vorgegaukelt, dass ein vermehrter Einsatz von Kameras Straftaten verhindert. Terroristen und Straftäter lassen sich aber davon nicht abschrecken. Im Übrigen ist die Überwachung öffentlicher Plätze Sache der Landespolizei bzw. der Kommunen. Die Bundespolizei setzt Kameras allenfalls an Bahnhöfen oder Flughäfen ein, wobei an Bahnhöfen bereits die Videotechnik der Deutschen Bahn AG genutzt wird. Es muss daher die Frage erlaubt sein, für welchen Zweck der Bundesinnenminister mehr Mittel zur Überwachung öffentlicher Plätze möchte.“

Eine Ausweitung der Videoüberwachung hält Klingbeil – ebenso wie der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall – daher für unsinnig. „Die Forderung des Bundesinnenministers ist blanker Populismus. Spätestens seit 2009, als die Erfahrungen der Londoner Polizei publik wurden, dürfte bekannt sein, dass mehr Videoüberwachung nichts bringt. Es sollten besser die Mittel genutzt werden, die es jetzt schon gibt.“