LfDI spricht bislang keine Anordnung aus

Digitaler Unterricht gehört mittlerweile zum Standard an Schulen – der Landesbeauftragte unterstützt die Nutzung von digitalen Tools im Schulbetrieb. Er berät das Kultusministerium bei der Einführung einer datenschutzfreundlichen digitalen Bildungsplattform und bietet Verantwortlichen und im Schulumfeld Engagierten zahlreiche Schulungen im hauseigenen Bildungszentrum BIDIB an.

Aufgrund der Nutzung von MS 365 an Schulen lagen dem Landesbeauftragten 40 Beschwerden vor, an den Schulen selbst konnten keine befriedende Lösung beim Einsatz der Software gefunden werden. Daher ging der Landesbeauftragte diesen Beschwerden nach und schrieb im April die betroffenen Schulen an um sie aufzufordern, den datenschutzkonformen Betrieb der Software nachzuweisen. Die meisten (31) Schulen, zu denen der Landesbeauftragte Kontakt aufgenommen hat, haben inzwischen erklärt, dass sie eine Umstellung des Systems bereits vorgenommen haben oder bis spätestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2022/23 vornehmen. Der LfDI erwartet von ihnen, dass sie die Umstellung auf Grundlage des vorgelegten Plans nun konsequent vollziehen. Die übrigen Schulen unterstützt der LfDI aktuell auf dem Weg zu datenschutzfreundlichen Lösungen und berät sie weiterhin intensiv.

Auf Grundlage der bisherigen Gespräche kann der LfDI daher in Aussicht stellen, dass keine Anordnungen gegenüber den betroffenen Schulen ausgesprochen werden müssen.

Allen übrigen Schulen im Land, die diese Software nutzen (und zu denen dem LfDI bislang keine Beschwerden vorliegen), empfiehlt der LfDI dringend, ihre datenschutzrechtlichen Nachweispflichten zu beachten und dort, wo keine sichere Nachweisführung möglich ist, die Umstellung auf datenschutzkonforme Systeme zu forcieren. Der Landebeauftragte wird weiterhin allen konkreten Beschwerden über die Nutzung der Software an Schulen nachgehen und in bekannter Weise aufklären, beraten und – wo nötig – datenschutzkonforme Zustände herstellen. 

Schulen, die Unterstützung und Beratung benötigen bei der Klärung von datenschutzrechtlichen Fragen, können das speziell für Schulen konzipierte Fortbildungsangebot „Schule digital“ im LfDI-Bildungszentrum nutzen. Die Veranstaltungen finden online und vor Ort im Bildungszentrum statt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.

 

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