LfDI Dr. Stefan Brink: „Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, Datenschutz und Digitalisierung miteinander zu verknüpfen. Das ist gut so, denn beides gehört zusammen. Bürger_innen sollen von der Digitalisierung profitieren können, ohne ihre Bürgerrechte preisgeben zu müssen. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Pläne auch zügig umgesetzt werden.“

Datenschutz und Digitalisierung gehören und funktionieren nur zusammen – dies ist ein prägender Leitsatz des LfDI Baden-Württemberg für die alltägliche Arbeit seiner Behörde. Die Ampel-Koalition in Berlin hat sich ausweislich des Koalitionsvertrags nun ebenfalls vorgenommen, Digitalisierung als zentrale Zukunftsaufgabe zu verstehen. Zugleicht stützt und stärkt sie an vielen Stellen das Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz, sowie das gute Recht zu erfahren, was Behörden wissen, also die Informationsfreiheit. Beides hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf der Bundesebene, sondern stärkt zugleich die Arbeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die neue Bundesregierung beschreibt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als gelungenen europäischen Standard: Der Respekt vor jedem einzelnen Bürger und seiner Autonomie, über seine höchstpersönlichen Informationen selbstbestimmt zu entscheiden, ist inzwischen ein europäischer Wert mit globaler Strahlkraft. Die Bundesregierung will dabei insbesondere die Möglichkeiten erschließen, welche die DS-GVO für die Forschung und die unternehmerische Nutzung von personenbezogenen Daten bietet. Beides sind Aufgaben, welche auch den Datenschützern der Länder anvertraut sind.

Die Landesbeauftragten werden auch weiterhin uneingeschränkt für die Aufsicht der privaten und öffentlichen Stellen in den deutschen Ländern verantwortlich sein und können so direkt und niederschwellig Bürger_innen, Vereine, Initiativen, Unternehmen und öffentliche Stellen beraten und so auf die Einhaltung der DS-GVO hinwirken. Verschiedentlich erhobene Forderungen nach einer Zentralisierung der Datenschutzaufsicht über Unternehmen bei einer Bundesbehörde sind damit vom Tisch.

Die Bundesregierung unterstützt die Datenschützer der Länder und des Bundes, indem sie die gemeinsame Datenschutzkonferenz, die bislang als informeller Zusammenschluss tagte, stärker institutionalisieren will (S. 17 im Koalitionsvertrag). „Somit wird der Austausch der Datenschützer einfacher, direkter, verlässlicher und relevanter – das sind gute Nachrichten“, betont LfDI Brink.

Der Koalitionsvertrag würdigt darüber hinaus an zahlreichen Stellen den hohen Wert der Bürgerrechte und stärkt die informationelle Selbstbestimmung: Standards wie etwa die konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (S. 31) werden künftig bedeutsamer.

Den Koalitionsvertrag zeichnet eine klare Haltung zu Sicherheitsgesetzen aus: Die Sicherheitsgesetze werden evaluiert, bis spätestens Ende 2023 wird eine Überwachungsgesamtrechnung erstellt (S. 108), welche die tatsächliche Belastung der Bürger_innen durch alle Überwachungsmaßnahmen in den Blick nimmt. Wenn die Bundesgesetze überprüft werden, hat dies natürlich auch Auswirkungen auf die Sicherheitsgesetze der Länder.

Die IT-Sicherheit erhält eine substanzielle Stärkung in der Zukunftsstrategie des Bundes, der Einsatz von staatlicher und kommerzieller Überwachungssoftware wird wirksamer reguliert und den Parlamenten und den Aufsichtsbehörden effektive Kontrolle ermöglicht (S. 109 f.). Die Koalition wendet sich zudem gegen die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken („Gesichtserkennung“) – auch das ein wichtiges Anliegen der Datenschützer. Darüber hinaus soll das Recht auf Anonymität sowohl im Netz als auch im öffentlichen Raum gewährleistet werden (S. 109).

Weitere positive Aspekte aus Sicht des Datenschutzes sind die Pläne der Ampel für einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Datentransfer mit den USA (S. 35), für ein modernes Beschäftigtendatenschutzgesetz und den ausgewogenen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (S. 18, 72).

Aus Sicht der Informationsfreiheit ist es sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung mehr Offenheit durch Einführung des „exekutiven Fußabdrucks“ (S. 10) und ein Recht auf Open-Data ankündigt (S. 17); besonders die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Bundestransparenzgesetz (S. 11) greift Forderungen der Informationsfreiheitsbeauftragten auf: Behördliche Informationen sollen nicht länger nur auf Antrag, sondern über staatliche Internetportale zugänglich gemacht werden. Ein Bundestransparenzgesetz wird auch die Informationsfreiheit auf Länderebene positiv beeinflussen.

Insgesamt, so der Landesbeauftragte Brink, habe sich die Bundesregierung mit Blick auf Datenschutz und Digitalisierung umfangreiche Aufgaben vorgenommen und wichtige Ziele vorgegeben, die sich auf die Deutschen Länder auswirken werden. „Jetzt kommt es darauf an, dass diese Pläne auch zügig umgesetzt werden“, so LfDI Stefan Brink.

 

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