Heute vor 50 Jahren, am 13.10.1970, trat das weltweit erste Datenschutzgesetz für die öffentliche Verwaltung in Kraft – und zwar in Hessen. Sukzessive zogen weitere Länder und der Bund nach und etablierten so den Schutz der personenbezogenen Daten als grundsätzlichen Teil des alltäglichen Lebens aller Bürgerinnen und Bürger.
Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink gratuliert seinem hessischen Kollegen Prof. Michael Ronellenfitsch: „Die Gründung der ersten Datenschutzbehörde steht dafür, dass die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger höchsten Wert hat.“
Das Gesetz in Hessen regelte, wann personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Vorgaben dabei zu beachten sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes konnten sich so vor einem unangemessenen Eingriff durch den Staat schützen.
„Gerade mit Blick auf unsere dunkle Geschichte von 1933 bis 1945, wo Menschen identifiziert, klassifiziert, aussortiert und ermordet wurden, ist klar, dass ein Staat niemals totalen Zugriff auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger haben darf. Menschen müssen sich und ihre persönlichen Daten auch vor dem Zugriff des Staates schützen können. In unserer Demokratie ist das hessische Beispiel Vorbild für alle Deutschen Länder geworden“, sagt Datenschutzbeauftragter Brink. In Baden-Württemberg trat das Landesdatenschutzgesetz im Jahr 1979 in Kraft.
Im Laufe der vergangenen fünf Jahrzehnte sei es gelungen, die europäischen Nachbarn von der elementaren Bedeutung des Datenschutzes zu überzeugen. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde im Mai 2018 für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union der gleiche hohe Standard gesetzt, die in Deutschland entwickelt wurde.
Dabei setzt auch die DS-GVO den souveränen Menschen ins Zentrum. LfDI Brink: „Heute ist Datenschutz ein modernes europäisches Grundrecht“, so Brink, welches ganz klar den Menschen in den Mittelpunkt stelle und ihm die Entscheidung überlasse, wie und von wem seine Daten genutzt werden. „Unsere Aufgabe als Landesbehörde ist es, dafür zu sorgen, dass die Datenschutz-Grundverordnung von allen eingehalten und dabei die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Wir stehen an der Seite der Bürgerinnen und Bürger unterstützen sie dabei, dass sie heute und in Zukunft frei und selbstbestimmt über die Nutzung ihrer eigenen Daten entscheiden können.“
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Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.