Meta KI – Training mit Posts, Fotos und Kommentaren von Nutzenden
Öffentliche Stellen stehen wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz sowie ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion in besonderer Verantwortung.
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14. Mai 2025
Öffentliche Stellen stehen wegen ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz sowie ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion in besonderer Verantwortung.
Weiterlesen13. Mai 2025
Am 2. und 3. Juni 2025 veranstaltet der Landesbeauftragte die 6. IFG-Days.
Weiterlesen30. April 2025
Rund 140 Teilnehmende beteiligten sich vor Ort und online am diesjährigen Speyerer Forum für die digitale Lebenswelt.
Weiterlesen26. März 2025
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Insbesondere die Arbeit in künftigen Reallaboren, wo Behörden, Wissenschaft und Unternehmen an datenschutzfreundlichen innovativen Techniken auch beim Einsatz von KI arbeiten, kann nur vor Ort wirksam geleistet werden.“
Weiterlesen17. März 2025
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber hat seinen 40. Tätigkeitsbericht Datenschutz vorgelegt.
Weiterlesen7. März 2025
Datenabfrage für private Zwecke und mit frauenverachtender Motivation durch einen Polizeibeamten führt zu einem hohen Bußgeld.
Weiterlesen5. März 2025
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir wollen dabei helfen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden und dass Verantwortliche Hilfestellungen bekommen, wie das Recht auf Löschung umgesetzt werden kann.“
Weiterlesen7. Februar 2025
LfDI Tobias Keber ist am Mittwoch, 12. Februar von 9:30 Uhr bis 13 Uhr am Messestand
Weiterlesen18. Dezember 2024
LfDI Tobias Keber: „Die Stellungnahme des EDSA trägt zu mehr Klarheit in einem komplizierten und sich dynamisch entwickelnden Technologiesektor bei. Ein klar aufgestellter Datenschutz ist gerade kein Hemmnis für die Entwicklung von KI, sondern vielmehr ein Garant dafür, dass die KI den Bürgerinnen und Bürgern dient und nicht umgekehrt.“
Weiterlesen15. November 2024
Der Arbeitskreis KI vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden.
Weiterlesen Meldung Datenschutzbeauftragte_r
ACHTUNG: Nur für Versand von Nachrichten über das DE-Mail-System, nicht für normale E-Mails!
Weitere Kontaktmöglichkeiten undLasst uns über #Transparenz und #Informationsfreiheit sprechen!
Am 2. und 3. Juni treffen wir uns in Esslingen (manches wird gestreamt) zu den 6. IFG-Days!
Motto: „Papier von gestern – Dateien für morgen. Mit KI und Portalen zu frei zugänglichen Informationen“. Mit spannendem Austausch und Blick über den landesrechtlichen Tellerrand hinaus mit den geschätzten Kollegen Juliane Hundert (Sachsen) und Tino Melzer (Thüringen).
Infos: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pm-6-ifg-days/
Auf einem anderen sozialen Netzwerk werden gerade intensiv das KI-Training bei Meta AI und die Entscheidung des OLG Köln dazu diskutiert.
Vor diesem Hintergrund wird auf einer berufsorientierten Plattform folgender Vergleich bemüht:
"Mit der DSGVO Künstliche Intelligenz regulieren zu wollen ist so, als ob ich mit einem VHS-Rekorder Netflix aufnehmen möchte."
Ich sage mal so: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, denn:
Mit den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (Version 1.0 von 1896) kann man wunderbar einen Kaufvertrag über ein autonomes Fahrzeug oder einen Quantencomputer schließen. Das Grundgesetz (Version 1.0 von 1949) funktioniert prima, ohne dass darin explizit die Rede von Daten ist.
Die Datenschutzgrundverordnung ist technikneutral und zukunftsfähig, was u.a. in ihrem Erwägungsgrund 4 deutlich wird.
Und noch einmal zurück zum schiefen Vergleich: wäre die eigenmächtige Vervielfältigung (unabhängig von der eingesetzten Technik) der Inhalte eines Streamingdienstes urheberrechtlich denn überhaupt zulässig?
Wir brauchen eine von Narrativen befreite sachliche Debatte, die auch die Rechtsordnung als Ganzes betrachtet. Was im Urheberrecht unzulässig ist, kann im Datenschutzrecht nicht zulässig sein.
Social Media und KI-Training mit Nutzendendaten
An dieser Stelle (Mastodon) eigentlich das falsche Publikum, denn hier stellt sich das Problem nicht. Also vielleicht zum Weitersagen:
Das Unternehmen Meta will ab dem 27. Mai 2025 die öffentlichen Aktivitäten aller volljährigen europäischen Nutzer_innen von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Dies gilt für die Zukunft und für alle Daten aus der Vergangenheit. Nutzende können der Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta widersprechen, wenn sie dies möchten.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/meta-ki-training/
Wichtig in diesem Kontext auch:
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch technische Voreinstellungen verpflichtet auch Betreiber von Social Media Präsenzen
Bedeutet u.a.: öffentliche Stellen mit Präsenzen auf Facebook und Instagram müssen sorgsam prüfen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Wie das geht und wo rechtlich sowie technisch die Probleme liegen, haben wir in diesem Podcast besprochen:
Datenschutz ist Bürokratie und die muss weg.
Warum das (auf vielen Ebenen) Unsinn ist, erklären wir ab Minute 19:44 in Folge 46 der Datenfreiheit.
Daneben geht es u.a. um Datenschätze in Archiven, Datensicherheit und Robo Judges.
Schönes Wochenende!
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit-46/
Einen wunderschönen Sonntag @all
Seit gestern ist unser Podcast Datenfreiheit extra Nummer 10 online. Wie immer mit vielen aktuellen Themen zu Aufsicht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und Interdisziplinäres rund um Datenschutz und Informationsfreiheit.
Wer hineinhören möchte, hier lang:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenfreiheit/