Kaum ein Tag vergeht, an dem die Presse nicht vom sogenannten „Pflegenotstand“ berichtet. Der Mangel an qualifizierten Pflegekräften und die damit einhergehende Arbeitsüberlastung stellt vor allem auch die ambulante und stationäre Pflege vor erhebliche Herausforderungen. Angesichts der vielfältigen Probleme, mit denen sich Pflegeeinrichtungen deshalb konfrontiert sehen, stellt sich die Frage, ob diese Ein-richtungen überhaupt noch Zeit haben, sich um die überaus sensiblen Daten der ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen zu kümmern. Unvermeidlich erlangen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen auch Kenntnis über die Gesundheit und Lebensumstände der Pflegebedürftigen und teilweise auch über deren Angehörige. Dabei sind gerade Menschen in einer Pflegesituation in besonderem Maße davon abhängig, dass die Personen, welche sie pflegen, sorgfältig mit ihren Daten umgehen.
Schon beim Abschluss eines Pflegevertrages müssen Menschen mit Pflegebedarf eine Vielzahl hoch sensibler Informationen über sich preisgeben. Nur so können Heime, Pflegedienste und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern individuell angepasste Hilfe anbieten. Im sogenannten Aufnahmebogen werden beispielsweise nicht nur umfassende Informationen über die gesundheitliche Situation des künftigen Heimbewohners abgefragt, sondern in der Regel werden vom biografischen Hintergrund bis hin zu Vermögensverhältnissen und dem religiösen Bekenntnis eine Vielzahl von personenbezogenen Daten erhoben, welche in hohem Maße schutzwürdig sind. Die Einhaltung des Datenschutzes ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in die Pflegeeinrichtung.
Eingaben von betroffenen Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen sowie Kontrollbesuche bei Pflegeeinrichtungen zeigen allerdings, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht immer erfüllt werden. Zwar sind sich die Einrichtungen in der Regel ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Oftmals führen jedoch mangelnde Datenschutzkenntnisse zu einem unzureichenden Schutz der personenbezogenen Daten der Pflegebedürftigen.
Angesichts dessen wollen wir mit einem Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass die in der Pflege tätigen Personen auch unter erschwerten Arbeitsbedingungen sich für die Anforderungen des Datenschutzes rüsten können. Dies wird umso wichtiger, als das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zum 25. Mai 2018 unmittelbar vor der Tür steht. Wir planen hierzu unter anderem die häufigsten Fragen zum Datenschutz, welche sich im Alltag von Pflegeheimen zum Datenschutz immer wieder stellen, in Form einer „FAQ“-Liste aufzubereiten und praxistaugliche Antworten hierauf zu geben.
Haben auch Sie eine konkrete Frage zum Thema „Datenschutz in Pflegeeinrichtungen“? Dann wenden Sie sich gerne an uns unter poststelle@lfdi.bwl.de. Mit Ihren Fragestellungen helfen Sie uns, Ihnen möglichst umfassend Antwort auf die sich täglich stellenden Probleme beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu geben.