Baden-Württembergs Landes-Datenschützer Stefan Brink schließt seinen Twitter-Account. Die Begründung dafür dürfte Behörden und Ministerien in Schwierigkeiten bringen.
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Gepostet von Pressestelle | 1. Februar 2020 | Pressespiegel
Baden-Württembergs Landes-Datenschützer Stefan Brink schließt seinen Twitter-Account. Die Begründung dafür dürfte Behörden und Ministerien in Schwierigkeiten bringen.
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Meldung Datenschutzbeauftragte_r
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Weitere Kontaktmöglichkeiten undVon Grundrechten, der wichtigen Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Reifenwechseln ohne Not. Zur Lage des Datenschutzes und der Informationsfreiheit nach dem Koalitionsvertrag. https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/landesdatenschutzbeauftragter-tobias-kebersie-wechseln-keinen-intakten-reifen-bei-voller-fahrt/
Koalitionsvertrag aus Sicht des Datenschutzes und der Informationsfreiheit.
Tl;dr: Strg +F "Grundrechtsschutz&Resilienz": kein Treffer.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-ueber-die-ergebnisse-der-koalitionsverhandlungen-in-berlin/
In den Koalitionsverhandlungen befasst sich die Arbeitsgruppe 9 u.a. mit der Staatsmodernisierung. Wenn dort jetzt die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene gefordert wird, ist das nicht modern, sondern rückwärtsgewandt. Modern ist ein transparenter Staat. Modern sind die Wertungen der Grundrechte-Charta. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) kritisiert die vorgeschlagene Abschaffung des IFG Bund entsprechend deutlich. Hier geht es zum Dokument. @transparency @transparency_de https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ifk-ist-gegen-die-abschaffung-des-informationsfreiheitsgesetzes/
In all dem Trubel fast übersehen: 7.0k Followende 🥳💐🙏. Herzlichen Dank für alle am Datenschutz, der Informationsfreiheit und der Transparenz Interessierten. 7000 gute Entscheidungen, das wünschte man sich auch für Koalitionsverhandlungen. Es sind spannende und herausfordernde Zeiten.
Oha.
Zukunftsfähige Daten- und Digitalpolitik kann nur innerhalb des unionsrechtlich und verfassungsrechtlich vorgezeichneten Rahmens geschehen. Zielführend kann dabei nicht sein, Datennutzung gegenüber dem Datenschutz einseitig auszuspielen. Ein solches Konzept würde jedenfalls krachend an der Grundrechte-Charta scheitern. Ach ja, und: Datenschutz ist keine Bürokratie und man entbürokratisiert nicht, indem man (teilweise) zentralisiert. Was soll diese einseitige Ausrichtung zu Gunsten der Datennutzung denn konkret bedeuten? "Whatever it takes" bei Daten (welche?) zur Strafverfolgung? Unbeschränkter Zugang zu PatientInnendaten, sobald es irgendjemand irgendwie für praktisch hält? Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Verhandlungsstand nicht im endgültigen Koalitionsvertrag findet.