Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 hat bei Ehrenamtlichen und Vereinen für erhebliche Verunsicherung und Frustration gesorgt. Das war der Tenor in einer öffentlichen Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement am Mittwoch, 13. November 2019, unter der Leitung des Vorsitzenden, Alexander Hoffmann (CDU/CSU) zum Segen und Fluch der Digitalisierung für Ehrenamt und Vereinswesen.

Auch Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, ging auf die neuen Belastungen ein, die kleine Vereine mit der DSGVO nun ebenso treffen wie Konzerne wie Facebook. Darunter seien zahlreiche Pflichten, die das Bundesdatenschutzgesetz bislang nicht kannte. Er habe viele besorgte Anfragen und Beschwerden aus Vereinen erhalten, die sich überfordert fühlten oder schlicht Angst hätten vor Sanktionsandrohungen bei Fehlverhalten. Da das europäische Recht, das im Übrigen ein großer und wichtiger Schrei sei und zahlreiche Chancen eröffne, nun seitens der nationalen Gesetzgebung nicht nachgebessert werden kann, müsse man in den kommenden Jahren mit dem arbeiten, was wir nun haben, sagte Brink. Jetzt gehe es darum, die Vereine zu entlasten und zu beraten.

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