„Für den Datenfluss von einer Behörde zur nächsten braucht es eine gesetzliche Grundlage“, betont Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg. Und die müsse verfassungskonform sein. Denn immerhin werde mit der geplanten Regelung in ein Grundrecht eingegriffen – hier das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Das kann der Gesetzgeber tun, aber er muss dabei bestimmte Regeln einhalten“, betont Brink.

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