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Newsletter 05/2022

Themenübersicht

DATENSCHUTZ: Preisträger Kommunaler Datenschutzwettbewerb, Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter, Videos einbinden

INFORMATIONSFREIHEIT: Vorschlag für ein Transparenzgesetz

INFOTHEK: Neue Videos auf PeerTube, Mastodon wächst, Podcast „Datenfreiheit“

BILDUNGSZENTRUM: Veranstaltungen zu KI, Cookie-Banner und Tracking, Fortsetzung „Schule digital“

 

Liebe Weggefährt_innen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit,

auf dem Weg in eine neue Normalität nach der Pandemie haben wir als gestaltende Behörde unsere Qualitäten gezeigt: Wir waren für eine wirksame Forschung im Gesundheitssektor aktiv, haben den hervorragenden Input während unserer KI Woche in unser Beratungsangebot integriert und mit „Schule digital“ ein neues Fortbildungsangebot für Verantwortliche an Schulen sowie Eltern und Schüler_innen etabliert. Und eine lebhafte Diskussion für mehr Transparenz mit einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz angezettelt.

Wir werden uns auch weiterhin für die Freiheitsrechte der Bürger_innen stark machen.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung in den vergangenen sechs Jahren und bitte Sie, diese auch meiner Nachfolge zuteilwerden zu lassen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten frohe Weihnachten, erholsame Festtage und alles Gute für das neue Jahr – in dem wir uns beim Engagement für Datenschutz und Informationsfreiheit wiedersehen!

Ihr
Stefan Brink



DATENSCHUTZ


Sechs kommunale Stellen erhalten Auszeichnung für vorbildliche Ideen

Bürger_innen sind vor Ort in den Kommunen und Landratsämtern ständig in Kontakt mit der Verwaltung. Auf der lokalen Ebene leisten die kommunalen Beschäftigten unmittelbar Dienst für die Bürgerschaft. Dabei werden auch viele personenbezogene Informationen aufgenommen, eingetragen, zusammengeführt und an andere Stellen übermittelt. Das bedeutet: Fast in jedem kommunalen Arbeitsschritt muss auch an den Datenschutz gedacht werden.

Um kommunale Stellen zu unterstützen und die Arbeit vor Ort zu würdigen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink im Juni erstmals einen Kommunalen Datenschutzwettbewerb ausgerufen und kommunale Stellen eingeladen, kreative und innovative Vorschläge einzureichen, die das Thema Datenschutz bei kommunalen Stellen erleichtern, erklären und umsetzen. Anfang Dezember wurden nun sechs Preisträger des Kommunalen Datenschutzwettbewerbs 2022 gekürt.

Zusammengefasster Bericht zu „Microsoft-Onlinedienste“

Ende November hat die Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes einstimmig eine Festlegung zu „Microsoft-Onlinediensten“ getroffen. Hier können Sie nachlesen, was die DSK geschrieben hat. In unserem aktuellen Podcast spricht LfDI Stefan Brink unter anderem auch über die DSK-Entscheidung.

Einbindung von Videos in eigene Webseiten

Vereine, Unternehmen und öffentliche Stellen setzen für Informations- und Kommunikationsangebote oftmals auf Videos. Dabei werden Videos häufig auf große Plattformen hochgeladen und in eine unternehmens- oder behördeneigene Webseite oder eine Vereinswebseite eingebunden. Diese direkte Einbindung von Videos von solchen Plattformen in eine Webseite ist technisch oftmals einfach und schnell erledigt. Datenschutzrechtlich ist sie jedoch nicht ohne Fallstricke, denn bei der direkten Einbindung von Inhalten von kommerziellen Video-Plattformen werden in der Regel personenbezogene Daten übermittelt. Zur Unterstützung von Vereinen, Unternehmen und öffentlichen Stellen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit deswegen in einer Kurzübersicht Hinweise zur Einbindung von Videos in eigene Webseiten formuliert. Die Handreichung steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download.

Mehr Rechtssicherheit im Bereich Auftragsverarbeitung

Wer in Baden-Württemberg personenbezogene Daten verarbeitet, muss die europäischen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beachten. Für den Datenschutz verantwortliche Stellen nutzen regelmäßig Dienstleister, die in ihrem Auftrag personenbezogenen Daten verarbeiten – sogenannte Auftragsverarbeiter. Um hier mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit zu schaffen, hat der LfDI daher die neue nationale Verhaltensregel „Anforderungen an die Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DS-GVO – Trusted Data Processor“ genehmigt. Mehr

Icons: Hinweise zum Datenschutz übersichtlich gestalten

Datenschutzhinweise sind häufig lang, oftmals schwer verständlich und auch unübersichtlich. Nutzer_innen, die diese Erklärungen lesen, verlieren nicht selten dabei am Ende den Überblick – Kuddelmuddel statt Übersicht, Verwirrung statt Klarheit. Symbole und Icons können Datenschutzhinweise verständlicher und übersichtlicher machen. Deswegen stellt LfDI Stefan Brink nun genau solche Icons auf seiner Homepage zur Verfügung – hier können Sie die Icons downloaden.


INFORMATIONSFREIHEIT


Vorschlag für ein Transparenzgesetz in BW

Um möglichst viele Informationen der Verwaltung nutzen zu können, müssen diese öffentlich zugänglich sein und proaktiv von den Behörden bereitgestellt werden. Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein Transparenzgesetz für Baden-Württemberg zu formulieren. LfDI Stefan Brink hat dazu einen Vorschlag entwickelt und ihn bei den 3. IFG Days 2022 in Freiburg vorgestellt.

 


INFOTHEK


Videos schauen auf PeerTube

Der LfDI betreibt einen eigenen PeerTube-Server – und öffnet diesen bald, damit öffentliche Stellen und weitere Stellen mit Bezug zu öffentlichen Aufgaben hier einen eigenen Kanal einrichten können. Damit unterstützt der LfDI weiter die Nutzung von Alternativen zu gewerblichen Kommunikationsplattformen. Zu den Videos auf PeerTube Hier gibt’s auch zwei weitere Folgen von „B. sucht Freiheit“: Stefan Brink im Gespräch mit dem Verfassungsrichter Heinrich Amadeus Wolff sowie das Gespräch mit Philosophen und Psychiater sowie Preisträger des Erich-Fromm-Preises 2023 Thomas Fuchs.

Micro-Blogging mit Mastodon

Mittlerweile folgen dem LfDI über 6.000 Accounts auf Mastodon! Immer mehr Nutzer_innen entdecken die Micro-Blogging-Plattform für sich und probieren neue Wege der Kommunikation aus. Aber auch immer mehr Stellen aus Baden-Württemberg interessieren sich für Mastodon – mittlerweile sind knapp 90 Accounts auf der LfDI-Instanz aktiv – darunter über 35 Hochschulaccounts wie das Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) und das Internationale Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW). Neu auf der LfDI-Instanz unterwegs sind unter anderen das Fraunhofer ISI, der Antisemitismusbeauftragte des Landes BW, die Landeshauptstadt Stuttgart, das Badische Landesmuseum und die Freiwillige Feuerwehr Reichartshausen. Schauen Sie beim LfDI auf Mastodon vorbei: https://bawü.social/@lfdi

Podcast „Datenfreiheit“

Hören Sie die Freiheit? In der aktuellen Folge seines Podcasts „Datenfreiheit“ spricht der LfDI über seinen Vorschlag für ein Transparenzgesetz, über den einstimmigen DSK-Beschluss zu MS365, die Executive Order des US-Präsidenten sowie die von ihm genehmigten Verhaltensregeln für Auftragsverarbeiter. Hier geht’s zum Podcast

 


BILDUNGSZENTRUM


Viele Schulungen und Workshops zum Auftakt im neuen Jahr

Gleich zu Jahresbeginn bietet das Bildungszentrum (BIDIB) Veranstaltungen zu sehr unterschiedlichen Themen: Cookie-Banner und Tracking, Künstliche Intelligenz sowie Hilfe bei der Frage nach dem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DS-GVO. Im Februar folgen weitere Veranstaltungen zu Datenschutzgrundlagen für öffentliche Stellen sowie zur Nutzung von Mastodon und PeerTube durch öffentliche Stellen. Zudem können Sie an den Veranstaltungen „Täuschende Designpraktiken – Wie wir im Internet Entscheidungen treffen … und denken, es seien unsere eigenen“ und „Aktuelle datenschutzrechtliche Herausforderungen beim modernen Fahrzeug – automatisiertes Fahren und Connected Car“ teilnehmen. Die erfolgreich eingeführte Reihe „Schule digital“ wird zudem auch im Jahr 2023 fortgeführt. Die Veranstaltungen des Bildungszentrums sind kostenfrei. Hier finden Sie die Programmübersicht und können sich anmelden.



Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.