Kommunaler Datenschutzwettbewerb 2022

Sechs Kommunale Stellen erhalten Auszeichnung für vorbildliche Ideen, Datenschutz lokal umzusetzen

LfDI Dr. Stefan Brink: „Der Wettbewerb hat tolle Ideen hervorgebracht, die zeigen, dass die Anforderungen des Datenschutzes oftmals einfacher und wirksamer umgesetzt werden können als gedacht. Die Kommunalen Stellen haben sich aktiv mit dem Datenschutz auseinandergesetzt und dabei prima Ideen entwickelt, die unseren Bürger_innen aber auch den Verwaltungen selbst gleichermaßen nützen.“

Bürger_innen sind vor Ort in den Kommunen und Landratsämter ständig in Kontakt mit der Verwaltung. Auf der lokalen Ebene leisten die kommunalen Beschäftigten unmittelbar Dienst für die Bürgerschaft. Dabei werden auch viele personenbezogene Informationen aufgenommen, eingetragen, zusammengeführt und an andere Stellen übermittelt. Das bedeutet: Fast in jedem kommunalen Arbeitsschritt muss auch an den Datenschutz gedacht werden.

Um hier Kommunale Stellen zu unterstützen und die Arbeit vor Ort zu würdigen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink im Juni erstmals einen Kommunalen Datenschutzwettbewerb ausgerufen und Kommunale Stellen eingeladen, kreative und innovative Vorschläge einzureichen, die das Thema Datenschutz bei kommunalen Stellen erleichtern, erklären und umsetzen. Insgesamt haben elf Kommunale Stellen am Wettbewerb teilgenommen.

Eine Fachjury hat am Mittwoch, 7.12., sechs Preisträger ausgezeichnet, deren unterschiedliche Ideen allesamt Vorbildcharakter haben: Die Große Kreisstadt Laupheim, das Landratsamt Calw, das Landratsamt Konstanz, das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, die Stadt Knittlingen, die Große Kreisstadt Böblingen.

Die innovativen Ideen der Kommunen können auch anderen Behörden als Impuls dienen, diese Ideen aufzunehmen und für die eigene Arbeit fruchtbar zu machen. Das hilft auch allen Beschäftigten und Bürger_innen, die notwendigen Datenschutzregeln besser zu verstehen und nachzuvollziehen. Denn auch der Schutz der personenbezogenen Daten muss nicht bürokratisch-kompliziert sein, sondern funktioniert am besten leicht und gut integriert.

Als Fachexpert_innen der vierköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von LfDI Dr. Stefan Brink nahmen drei Vertreter_innen der Kommunalen Spitzenverbände teil:

  • Heidi Schmid vom Gemeindetag BW: Heidi Schmid ist Dezernentin für den Inneren Dienst, Personal, Europa, Organisation und Digitalisierung.
  • Bernd Klee vom Landkreistag BW: Bernd Klee ist Dezernent für Finanzen, Personal und Kommunales
  • Norbert Brugger vom Städtetag BW: Norbert Brugger ist Dezernent für Allgemeine Verwaltung, Bildung, Kultur und Sport

Für die Jurymitglieder der Kommunalen Spitzenverbände sagte Norbert Brugger: „Datenschutz unterscheidet den Rechtsstaat vom Willkürstaat. Datenschutz ist daher unverzichtbar, zugleich möglichst einfach und verständlich zu gestalten. Dieser Wettbewerb und die eingereichten Bewerbungen tragen dazu hervorragend bei.“

 

(v.l.n.r.: S. Ege, Stadt Böblingen; T. Gernoth-Laber, Landratsamt Necker-Odenwald-Kreis; P. Retzbach, Landratsamt Calw; A. Kohl, Landratsamt Konstanz; C. Henning, LfDI BW; Stefan Brink, LfDI; Gemeindetag-Dezernentin Heidi Schmid; Bürgermeister Alexander Kozel, Stadt Knittlingen; Städtetag-Dezernent N. Brugger)

 

Die Preisträger

Große Kreisstadt Laupheim

Die Kreisstadt Laupheim hat einen Vorschlag eingereicht, der sich an Schulen und Vereine wendet:

Die Idee: Die Stadtverwaltung schafft Transponder als „Schlüsselersatz“ an. Diese Transponder sollen an Vereine und Schulen ausgegeben werden, die diese in eigener Zuständigkeit verwalten. Eine zusätzliche Sammlung der personenbezogenen Daten von „Schlüsselinhabern“ (z.B. Übungsleiter_innen) entfällt damit – aus Sicht des Datenschutzes eine gute Lösung! Die Stadt verwaltet lediglich die personenbezogenen Daten der Vereins- und Schulvertreter, die zur Vertretung des Vereins/der Schule berechtigt sind. Die Schulen und Vereine werden mittels der Benutzungsordnung der städtischen Sportanlagen verpflichtet, eigene organisatorischen Maßnahmen zur Verwaltung der Transponderverwaltung zu treffen, diese zu dokumentieren und der Stadt bei Bedarf ein Einsichtsrecht in diese Dokumentationen zu gewähren.

Das Ergebnis: Mehr Effizienz, weniger personenbezogene Daten im Umlauf. Gut so!

 

Landratsamt Calw

Das Landratsamt Calw hat einen Vorschlag eingereicht, der sich an die Bürger_innen wendet:

Die Idee: Die Datenschutzerklärung auf der Website des Landratsamts soll durch ein intuitives Auswahl-Tool ersetzt werden. Anstelle teilweise unverständlicher und viel zu langer Texte sollen Grafikelemente genutzt werden, um die Anfragen der Nutzer zu kanalisieren und Betroffene mit ihren Anfragen und Anträgen schneller zu dem jeweiligen Ansprechpartner zu leiten.

Ergebnis: Mehr Übersichtlichkeit und Klarheit für die Bürger_innen.

 

Landratsamt Konstanz

Das Landratsamt Konstanz hat einen Vorschlag eingereicht, der sich an die Verwaltung wendet:

Die Idee: In dem Tool im Excel-Format können alle Verarbeitungstätigkeiten von den verantwortlichen Stellen im Landratsamt erfasst werden und sollen dann zugleich in die Datenschutzerklärungen nach Art. 13, 14 DS-GVO übernommen werden, in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten einfließen und eine schnelle zentrale Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO erleichtern.

Ergebnis: Mit dem Vorgehen fällt einheitliches Verwaltungshandeln leichter – und die gesetzlichen Pflichten aus der DS-GVO werden optimal erfüllt.

 

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat einen Vorschlag eingereicht, der sich an die Verwaltung wendet.

Die Idee: Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat Praxishilfen und Handlungsanweisungen zum Datenschutz erstellt. Die Hinweise und der Meldebogen zum Thema Datenschutzverletzung und Datenschutzauskunft nach Art. 15 DS-GVO sind verständlich und einfach dargestellt und dienen als Hilfestellung für die Verwaltung.

Ergebnis: Einheitliches Verwaltungshandeln und mehr Effizienz durch gut verständliche Handlungsanleitungen.

 

Stadt Knittlingen

Die Stadt Knittlingen hat einen Vorschlag eingereicht, der sich an Bürger_innen wendet.

Die Idee: Lärmpegelmessung zur Überwachung von Ruhestörung als Alternative zu einer ursprünglich angedachten Videoüberwachung. Statt Videobildern soll durch die Messung des Lärmpegels – Tonaufzeichnungen sind wie Videobilder nicht nötig – erfasst werden, wann es besonders laut ist. Das Projekt soll im Jahr 2023 umgesetzt werden. Dafür wird ein entsprechendes Netz mit Akustik-Sensoren aufgebaut.

Ergebnis: Weniger Daten müssen erfasst werden, um die Ziele der Verwaltung zu erreichen.

 

Große Kreisstadt Böblingen

Die Stadtverwaltung Böblingen ein einen Vorschlag eingereicht, der sich an die Verwaltung wendet.

Die Idee: Die Produktion eines kurzen und lehrreichen Videos, welches das Thema Datenschutz den Zuschauenden näherbringt.

Ergebnis: Statt Dokumente zu lesen, können sich Mitarbeitende der Verwaltung einfach über das Anschauen von Videos informieren.

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de