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Newsletter 06/2021

Themenübersicht

Informationsfreiheit: Vielfältiges Programm IFG-Days

Datenschutz: LfDI-BW-App, BvD-Herbstkonferenz, Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall

Infothek: Datenschutz stabil, Gespräch mit Gerhart Baum, Podcast mit Constanze Kurz

Bildungszentrum: Schulungsvideos zum Landesinformationsfreiheitsgesetz



INFORMATIONSFREIHEIT


IFG-Days: Vielfältiges Programm am 6. und 7.10 

„Informationsfreiheit“, „Transparenz“ – Was bedeutet das eigentlich? Welche Informationen können Bürger*innen von öffentlichen Stellen erhalten und wie geben diese ordentlich Auskunft? Und was kann man mit den Informationen eigentlich alles anfangen? Wie nutzen Journalist*innen das Informationsfreiheitsgesetz?

Bei den 2. IFG-Days kommen online und vor Ort Fachleute und Bürger*innen zusammen und schauen, wo und wie genau die Informationsfreiheit zum Tragen kommt und wie Transparenz dabei hilft, Fakten von Fake-News zu unterscheiden. Zu Gast sind neben anderen der Journalist Peter Welchering, Lea Pfau von FragDenStaat, Manfred Redelfs von netzwerk recherche e. V., Wolfgang Schweiger von der Uni Hohenheim und Sarah Händel von Mehr Demokratie e. V. Ein vielfältiges Programm wartet auf Sie am 6. und 7.10. Jetzt noch anmelden! 

 

 


DATENSCHUTZ


Die LfDI-App ist da! 

Immer auf dem Laufenden bleiben: Mit der neuen LfDI-BW App erhalten Sie direkt aktuelle Nachrichten, Angebote des Bildungszentrums und kommen schnell an die Praxishilfen und Stellenangebote des Landesbeauftragten. Und Sie können via App auch Online-Beschwerden bei uns einreichen. Aktuell gibt es die App für Apple-Geräte, eine Android-Version folgt. Mehr

BvD Herbstkonferenz: Herausforderungen der modernen Arbeitswelt

Wohin geht die Reise? In einer langen Zeit der Pandemie – die noch nicht ausgestanden ist – stellt sich die Frage: Bleiben wir künftig häufiger im Homeoffice, auch ohne Pandemie? Wer erfasst wie Arbeitnehmerdaten? Was macht Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Diese Fragen verweisen auf eine größere Frage: Wie werden wir künftig arbeiten? Über die kleinen und größeren Fragen sprechen auf der BvD-Herbstkonferenz in diesem Jahr die Datenschutzexpert*innen vom 27. – 29.10. Mehr Infos und Anmeldung 

„Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?“ – aktualisierte Handreichung

Nachdem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Leitlinien zur Bedeutung der Begriffe Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter in der Datenschutz-Grundverordnung nach der öffentlichen Konsultation überarbeitet hat, haben auch wir unsere FAQs aktualisiert und insbesondere anschauliche Beispielsfälle ergänzt. Nun liegt die aktualisierte Handreichung „Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?“ vor. Diese hat sich zur Standardlektüre für verantwortliche Stellen entwickelt. Die wichtigsten Aktualisierungen betreffen die Veröffentlichung der neuen Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission. Hier geht’s zum Dokument.

Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall

Derzeit viel diskutiert: Die Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer*innen in Quarantäne müssen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Worum geht’s genau? Ergeht gegenüber einem Beschäftigten eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes, so leistet der Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Der Arbeitgeber nimmt diese Zahlung stellvertretend „für die zuständige Behörde“ vor. In einem zweiten Schritt kann der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde dann die Erstattung der ausgezahlten Beträge verlangen. Einen Anspruch auf Entschädigung hat ein Beschäftigter nach § 56 Abs. 1 Satz 4, 5 IfSG jedoch dann nicht, wenn der Beschäftigte diese Quarantäne durch Inanspruchnahme einer allgemein empfohlenen Schutzimpfung oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet hätte vermeiden können. Wichtige Fragen sind hier: Wie verhalten sich Arbeitgeber korrekt und was können Arbeitnehmer tun, wenn sie eine Lohnfortzahlung wollen, aber nicht, dass der Arbeitgeber ihre datenschutzrechtlich hochsensiblen Gesundheitsdaten erhält? Funktioniert das? LfDI Brink sagt: Das kann funktionieren, wenn man die zuständige Behörde mit einbindet. Doch die Rechtslage ist insoweit uneindeutig. Daher fordert der LfDI eine klare gesetzliche Regelung und bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Unterstützung an, damit sie praktikable und rechtssichere Lösungen finden. Mehr dazu

 

 


INFOTHEK


Podcast Datenfreiheit

Zurück aus der Sommerpause – und wieder mit einem Gast. In unserem neuen Podcast sprechen der Landesbeauftragte Dr. Stefan Brink und Dr. Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club, Publizistin und Sachverständige, über Datenschutz, Datensicherheit und die Gefahr von Manipulation mit persönlichen Daten. Zum Podcast.

Mediathek

Kommen wir ins Gespräch: In seiner neuen Videoreihe „B.sucht Freiheit“ trifft der Landesbeauftragte Persönlichkeiten, die uns zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit viel zu sagen haben. Es geht dabei jeweils um die Freiheit – die Freiheit, Daten zu schützen, und Daten zu nützen. Der erste Gesprächspartner ist Gerhart Baum. Er war Bundesinnenminister, ist Bürgerrechtler und sorgt regelmäßig in Karlsruhe dafür, dass das Bundesverfassungsgericht Sicherheitsgesetzte der Regierungen stutzt. Und er weiß um die Gefahren eines unregulierten Internets, wo große Konzerne mit den intimsten Geheimnissen der Menschen große Geschäfte machen. Gerhart Baum ist der ideale Gesprächspartner zum Auftakt der neuen Videoreihe. Das Video steht ab Montag in der Mediathek.

Datenschutz stabil

Digitalisierung und Datenschutz gehören und funktionieren zusammen. Wir bieten in unserem Bildungszentrum, über unseren Mastodon-Kanal und jetzt auch über unsere App Informationen zum Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit einem Augenzwinkern und liebevoll gekneteten Figuren machen wir in der Mini-Reihe „Datenschutz stabil“ darauf aufmerksam. Zu den Clips

 


BILDUNGSZENTRUM


Videos schauen, LIFG-Anträge stellen

Das Bildungszentrum BIDIB bietet Grundlagenvideos für den Bereich der Informationsfreiheit an. Die insgesamt sechs Videos zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) decken inhaltlich den gesamten Grundlagenbereich ab. Bürger*innen wissen nach der Video-Schulung, wie sie schnell und zielführend LIFG-Anträge stellen können, und Vertreter*innen von auskunftspflichtigen Stellen, wie man diese Anträge zielführend und korrekt beantwortet. Das kürzeste Video hat eine Länge von knapp 7 Minuten, das längste dauert etwa 32 Minuten. Mehr

 

 


 

 



Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.