LfDI fordert ChatGPT-Betreiber OpenAI zur Stellungnahme auf

LfDI wirkt im Europäischen Datenschutz-Ausschuss auf einheitliches europäisches Vorgehen hin

Leitender Beamter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Jan Wacke: „Anwendungen müssen auf Grundlage unseres europäischen Rechtsrahmens und unserer europäischen Werte erfolgen. Wir sprechen nun mit dem Betreiber von ChatGPT, danach nehmen wir eine Bewertung vor. Bürger_innen müssen dem technischen Fortschritt vertrauen können. Das wird nur möglich, wenn eingesetzte Techniken die Bürgerrechte auch im Digitalen wahren.“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist auf das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI zugegangenen und hat es zur Stellungnahme zu dem von ihm betriebenen Dienst ChatGPT aufgefordert.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss ein Anbieter von Leistungen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, unter anderem erklären können, welche Daten wie und zu welchem Zweck verarbeitet werden. Auch muss er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um diese personenbezogenen Daten zu sichern und dabei besondere Regelungen treffen, wenn er sensible Daten verarbeiten will – wie etwa Informationen zu Gesundheitszustand, zur sexuellen Identität, zur Weltanschauung oder zur familiären und auch finanziellen Situation. Zudem muss der Anbieter die Rechte von Betroffenen wahren, wie etwa das Recht auf Berichtigung oder Auskunft.

Der Landesbeauftragte lässt sich nun in einem datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von ChatGPT erklären. Die Aufsichtsbehörden der Länder haben die Fragen, die an OpenAI gerichtet sind, miteinander abgestimmt. Zugleich wirkt der Landesbeauftragte auf europäischer Ebene auf ein einheitliches Vorgehen bei der Betrachtung von ChatGPT hin und beteiligt sich dafür intensiv an einer entsprechenden Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutz-Ausschusses.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, auf die Firma OpenAI mit Sitz in San Francisco zuzugehen, ergibt sich aufgrund von Artikel 55 Absatz 1 DS-GVO in Verbindung mit § 40 BDSG, soweit eine Niederlassung in Europa nicht benannt ist.

Weitere Informationen

Der Landesbeauftragte befasst sich seit Längerem mit KI-Anwendungen. Wo immer möglich, berät er verantwortliche Stellen in Baden-Württemberg dabei, Datenschutz und Digitalisierung zusammenzubringen und fördert so eine nachhaltige technische Entwicklung. Im vergangen Jahr hat der Landesbeauftragte eine Veranstaltungsreihe zu Künstlicher Intelligenz organisiert, zahlreiche Vorträge stehen auf seinem PeerTube-Server zum Abruf: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ki-woche-2022/ Auch in diesem Jahr wird der Landesbeauftragte im Oktober wieder Behörden, Unternehmen und Bürger_innen zu einer KI-Veranstaltungsreihe einladen, um aufzuklären, zu diskutieren und die Anforderungen an eine bürgerfreundliche digitale Entwicklung und ihre gesellschaftlichen Wirkungen zu besprechen.

In seinem Tätigkeitsbericht hat der Landesbeauftragte über Künstliche Intelligenz ausführlich berichtet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2023/02/TB_38_Datenschutz-2022_V1-.pdf, Kap. 1.5., Seite 23 ff.)

 

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Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.