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Newsletter 03/2024

Themenübersicht

DATENSCHUTZ: KI-Woche, BvD Herbstkonferenz, Navigator für Orientierungshilfen

INFORMATIONSFREIHEIT: Informationsfreiheit by design

INFOTHEK: Podcast Datenfreiheit – extra: KI und Bildung

BILDUNGSZENTRUM: 38 Mal Schule digital

DATENSCHUTZ

KI-Woche beim LfDI vom 30.9.-2.10.24

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fragt in seiner diesjährigen KI-Woche, wie die Zukunft auf Grundlage von algorithmischen Routinen und Vorhersagen gestaltet wird. „Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Wer trainiert die Zukunft?“ lautet der Titel der 3. KI-Woche des LfDI in diesem Jahr, die vom 30. September bis zum 2. Oktober stattfindet. Dabei geht der Landesbeauftragte auch den Fragen nach, wer eigentlich festlegt, wie die Zukunft unserer Gesellschaft aussehen soll und wer die (Trainigs-)Arbeit leistet, die hinter KI-Anwendungen steckt. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei, zahlreiche Vorträge werden live auf PeerTube gestreamt.

Vorträge, Diskussionen, Präsentationen von Beispielen aus der Praxis und ein Filmabend im StadtPalais – Museum für Stuttgart können Interessierte besuchen und vor Ort und im Chat mitdiskutieren. Zudem bietet der Landesbeauftragte vor Ort Workshops an, bei denen die Teilnehmenden mit den Referent_innen des LfDI ins Gespräch kommen und zu einzelnen Themen tiefere Einblicke erhalten.

Juristinnen, Ethikerinnen, Mediziner, Nachwuchswissenschaftler_innen, Künstler und weitere Fachleute bringen ihre Perspektiven ein und sprechen beispielsweise über den Einsatz von KI bei digitalen Anwendungen, die gerade von Kindern und Jugendlichen häufig genutzt werden. Sie beleuchten das Themenfeld KI im Gesundheitsbereich, sprechen über den Beschäftigtendatenschutz und diskutieren ethische Fragen und wie man KI-Kompetenz im Fachlichen und für den Alltag aufbauen kann. Mit dabei bei der KI-Woche: Zina Al-Washash. Stefan Brink, Nina Diercks, Dorothe Dörholt, Petra Grimm, Vanessa Hanschke, Steffen Haschler, Philipp Kellmeyer, Konstanze Möller-Jansen, Ephraim Wegner, Eva Wolfangel u.v.m. Werfen Sie einen Blick ins Programm. Wir freuen uns auf Sie!

BvD Herbstkonferenz

Die BvD-Herbstkonferenz & Behördentag findet in diesem Jahr vom 16.-18. Oktober 2024 in Stuttgart statt. Das Motto in diesem Jahr: „Regularien-Tsunami: Mit Sicherheit den Durchblick behalten“. Die Veranstaltung ist ein Treffpunkt für fachlichen Austausch über die derzeit brennenden Fragen des Datenschutzes im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Seit nunmehr sieben Jahren veranstaltet der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. die Konferenz gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht und dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz. Datenschutzbeauftragte aus Verwaltungen, Schulen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand kommen am etablierten Behördentag zusammen. Mehr Infos

Datenschutz by Design im europäischen Datenraum

Am Dienstag, 22. Oktober, findet von 14 bis 20 Uhr in der Technischen Universität München die Veranstaltung „Datenschutz in der europäischen Datenökonomie“ statt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber nimmt an der Veranstaltung teil und diskutiert unter anderem über „Datenschutz by Design“ im Licht der Europäischen Datenstrategie sowie Herausforderungen beim Zusammenspiel von DS-GVO, EU Data Act und KI-Verordnung. Mit dabei sind zudem die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. h.c. Marit Hansen, der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Michael Will sowie Vertreter der Wirtschaft und Wissenschaft. Mehr

Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz (ONKIDA)

Die KI-Verordnung wurde am 12. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seit dem 1. August ist sie in Kraft und kommt dann schrittweise (größtenteils am 2. August 2026, bestimmte Teile aber schon am 2.2.2025) zur Anwendung. Werden bei KI-Anwendungen personenbezogene Daten verarbeitet, ist daneben und unabhängig davon aber weiterhin die DS-GVO anwendbar.

Der Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber hat Arbeitshilfen herausgeben, die verantwortlichen Stellen wie Behörden und Unternehmen dabei helfen sollen, datenschutzrechtliche Aspekte und KI-Anwendungen zusammenzubringen. So hat er bereits im November 2023 das Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ veröffentlicht. Thematisch war dies auf den Aspekt der Rechtsgrundlagen begrenzt. Mehrere Aufsichtsbehörden sowie die DSK in Deutschland, europäische Akteure und Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich weitere Orientierungshilfen, Checklisten und Arbeitspapiere veröffentlicht.

Der Landesbeauftragte Keber liefert nun mit dem „Orientierungshilfen-Navigator KI & Datenschutz“ – kurz ONKIDA – eine Übersicht über zentrale Vorgaben der DS-GVO und setzt sie in Bezug zu einer Auswahl der veröffentlichten Hilfestellungen. Damit für alle Interessierten der Einstieg erleichtert wird, stellt Tobias Keber in einem Video das Tool und seine Inhalte vor. Mehr

INFORMATIONSFREIHEIT

Informationsfreiheit by design

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) hat am 24. Juli 2024 Gestaltungs- und Handlungshinweise zur „Informationsfreiheit by Design“ veröffentlicht. Darin werden den informationspflichtigen Stellen Empfehlungen zu organisatorischen Strukturen und Prozessen sowie zur sinnvollen Nutzung digitaler Techniken mit dem Ziel einer effizienten Informationsbereitstellung gegeben. Besonders in den Blick genommen werden auch die Anforderungen beim Einsatz der E-Akte. Es wird beleuchtet, wie der Informationszugang durch proaktives Vorarbeiten und die Nutzung geeigneter technischer Mittel auf jeder Arbeitsebene verbessert werden kann. Dies beginnt bereits mit gut geschulten, sensibilisierten Mitarbeitenden und einer zentralen Ansprechperson für Fragen der Informationsfreiheit. Eine vollständige Aktenführung umfasst auch die sogenannten Metadaten – insbesondere die Quelle der Information. Diese Daten auf Wunsch oder gegebenenfalls sogar proaktiv zur Verfügung zu stellen, sollte sowohl bei analoger Aktenführung als auch im Rahmen des E-Aktensystems jederzeit möglich sein. Im Hinblick auf die fachliche Bewertung von Ausschlussgründen und Interessenabwägungen sind strukturierte Abläufe und technische Funktionen zur Identifizierung solcher Gründe und Interessen zu implementieren. Letztlich gehört zur Erfüllung der Informationsfreiheit auch, dass die Daten in einem wiederverwendbaren technikoffenen Format vorliegen und nicht plattformspezifisch und systembedingt begrenzt werden.

Diese und weitere Punkte werden in dem Papier als Hilfestellung für die Praxis aufgeführt. Den Umsetzungshinweisen angehängt ist zudem eine Checkliste, die den öffentlichen Stellen dabei helfen soll, diese Vorgaben einfach und effizient umzusetzen. Die Hinweise zur Umsetzung sowie die Checkliste stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten bei den Praxishilfen zum Download bereit.

INFOTHEK

Podcast Datenfreiheit – extra

Wir erweitern unser Podcastangebot und werden in regelmäßigen Abständen im Podcast Datenfreiheit Extra-Folgen anbieten. In diesen Extra-Folgen gehen wir in die Tiefe, nehmen uns eines Themas ausführlich an und diskutieren es. In den Extra-Folgen kommen unsere Fachleute aus dem Haus zu Wort, wir laden aber auch Gäste ein. Das Gespräch führt der Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber. Es kann sein, dass wir diese Schwerpunktthemen in einer Folge besprechen, aber es kann auch sein, dass wir uns mehr Zeit nehmen und mehrere Folgen zu einem Thema machen. So wie beim ersten Thema. Es geht um „KI und Bildung“. Dieses Thema diskutieren wir in vier Folgen. Die ersten drei Folgen können Sie sich bereits anhören. In den ersten beiden Folgen liegt der Fokus auf Hochschule. Tobias Keber spricht in der ersten Folge mit Prof. Rolf Schwartmann von der TH Köln über KI und Bildung an der Hochschule aus rechtlicher Perspektive. In der zweiten Folge diskutiert der LfDI mit Prof. Tobias Seidl von der Hochschule der Medien Stuttgart das Thema aus der Perspektive der Didaktik. In der dritten Folge rückt der Fokus auf die Schulen. Wie sieht es aus mit KI und Bildung an der Schule? Wo kommt KI sinnvoll bei Schüler_innen und Leher_innen zum Einsatz? Zu Gast beim Landesbeauftragten ist der Informatiklehrer Steffen Haschler. Sie tauchen tief in die Schulpraxis ein. In der 4. Folge wiederum wird es aus rechtlicher Perspektive um KI an der Schule gehen.

BILDUNGSZENTRUM

Neues aus dem Bildungszentrum

Bis Dezember bietet das Bildungszentrum im Rahmen der Fortbildungsreihe „Schule digital“ 38 Schulungen an. Programmübersicht und Anmeldung. Grundlagen und Praxishinweise zum „Datenpannen-Management“ gibt es am 21. November. Für alle, die sich für die Informationsfreiheit interessieren: Am 13. November gibt es die Schulung „Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) verstehen & anwenden – Tipps aus der Praxis des LfDI.“

 

 

Archivversion Newsletter aktualisiert am 11.09.2024,

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Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart, Telefon: 0711 6155410, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.