LfDI Dr. Stefan Brink zum Entwurf der Chatkontrolle-Verordnung

EU-Kommissarin Ylva Johansson hat heute den Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Chatkontrolle-Verordnung) im europäischen Ausschuss für bürgerliche Freiheiten vorgestellt. Die aktuelle Rechtslage sieht eine Meldung entdeckter Vorfälle durch Unternehmen auf freiwilliger Basis vor. Die neue Chatkontrolle-Verordnung will die Aufdeckung und Meldung solcher Fälle zur Pflicht machen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink: „Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist unbestreitbar wichtig. Der vorgelegte EU-Entwurf zur Chatkontrolle hilft aber nicht, diesen Schutz zu gewährleisten, denn er ist nicht schlüssig. Alleine auf die Zurückdrängung unserer Grundrechte auf anonyme und verschlüsselte Kommunikation zu setzen, hilft keinem gefährdeten Kind. Die geplante anlasslose und umfassende Durchforstung unserer privaten Chats ist ein beispielloser und völlig unverhältnismäßiger Angriff auf unsere Freiheit, unüberwacht zu kommunizieren. Wenn dabei technische Verfahren eingesetzt werden, die fälschlicherweise auch viele Unschuldige unter Beobachtung stellen werden, wird ein solcher Entwurf spätestens vor Gericht kassiert werden. Die EU muss stattdessen einen sinnvollen Vorschlag machen, wie der offensichtliche Konflikt mit dem Schutz privater Kommunikation sinnvoll gelöst werden kann.“

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