Mittwoch, 4. Mai 2022, 14.00-15.30 Uhr, Online (BBB)
Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DS-GVO als Notanker?

Das „berechtigte Interesse“: Verantwortliche ziehen gern Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchst. f DS-GVO heran, wenn es gilt, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu begründen, als Notanker, sozusagen. Das scheint einleuchtend, hat aber so seine Tücken. In welchem Kontext wird der Bezug zu Art 6.1 f hergestellt, was sind die Voraussetzungen, wie wird abgewogen? Am 4. Mai 2022 räumt LfDI-Referentin Anne Preiß mit Missverständnissen auf und gibt zudem nützliche Praxistipps. Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir zusätzlich zum 16. März am 4. Mai 2022 einen weiteren Termin zu diesem Thema an.

Termin:

Präsenz- und Online-Veranstaltung Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DS-GVO als Notanker?“
Zeit: Mittwoch, 4.5.2022 / 14-15.30 Uhr
Ort: Stuttgart / Internet
Anmeldung bis Mittwoch, 27.4.2022 auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltung-2022-024

 

Informationen zum Bildungszentrum können Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bildungszentrum/ abrufen.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 07 11 / 61 55 41 – 33.

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.