Nach derzeitiger Rechtslage haben die #Nachrichtendienste grundsätzlich keine klassischen Eingriffsbefugnisse. Ihr Zuständigkeitsbereich beschränkt sich auf Aufklärungsmaßnahmen.

„Hackback“ ist verfassungsrechtlich hoch problematisch. Recht hat der WD.

https://netzpolitik.org/2018/%ef%bb%bfwissenschaftlichen-dienste-des-bundestages-hackbacks-im-ausland-sind-verfassungswidrig/