Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in den Kommunen eine alltägliche Aufgabe. Werden dabei Daten ins Ausland transferiert und dort weiterverarbeitet, so ist dies nur ohne Probleme möglich, wenn es sich um Länder der Europäischen Gemeinschaft handelt, denn für sie gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Eine Verarbeitung in Drittländern, also außerhalb der Geltung der DS-GVO, ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Europäische Gerichtshof machte in seinem Schrems II-Urteil vom 16. Juli 2020 Vorgaben.
Im November 2020 hat die Leiterin der Stabsstelle Europa beim Landesbeauftragten für den Datenschutz die Folgen des Schrems II-Urteils im Hinblick auf die Kommunen im Rahmen eines Online-Vortrags ausführlich beleuchtet. Der Vortrag wurde aufgezeichnet und steht jetzt als Video kostenlos zur Verfügung.
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