Newsletter 01/2021
Themenübersicht
INFORMATIONSFREIHEIT I: Online-Diskussion mit dem NABU-Landeschef am 22. Februar.
INFORMATIONSFREIHEIT II: Handreichung zum Zugang zu Corona-Informationen und Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes
TÄTIGKEITSBERICHT DATENSCHUTZ 2020: jetzt online!
FÜR VEREINE: Mit DS-GVO.clever jetzt einfach und schnell Datenschutzinformationen erstellen.
TOOTEN STATT TWITTERN: Der Landesbeauftragte ist auf Mastodon aktiv.
BILDUNGSZENTRUM: Schulung DS-GVO.clever am 4. März und Video zum internationalen Datentransfer.
Informationsfreiheit I
Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink diskutieren am Montag, 22. Februar, ab 17.30 Uhr im Live-Stream-Gespräch über Transparenz von Behörden. In der Gesprächsrunde „Vorreiter für Transparenz – Was die Informationsfreiheit von den Umweltinformationen lernen kann“ sprechen Johannes Enssle und Dr. Stefan Brink unter anderem darüber, was die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen für die Bürger_innen bedeuten, ob die unterschiedlichen Regelungen zusammengefasst und einheitlicher gestaltet werden können , was Vertreter_innen der Informationsfreiheit von den Umweltaktivisten lernen können und ob ein umfassendes Transparenzgesetz das Problem der unübersichtlichen Vielzahl von Regelugen und Zuständigkeiten lösen kann. Mehr Infos und Zugang zum Live-Stream.
Informationsfreiheit II
Die Frage nach dem Zugang zu konkreten Corona-Fallzahlen und die damit verbundene Verfolgung des Infektionsgeschehens stehen nach wie vor hoch im öffentlichen Diskurs. Gerade während einer Pandemielage verlassen sich die Bürger_innen auf Informationen der öffentlichen Stellen. Deshalb sind das transparente Handeln der Verwaltung und der Zugang zu Informationen wichtiger denn je. Dieses Thema wird in einer Handreichung zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) erörtert. Das LIFG selbst hat seit seiner Einführung im Jahr 2016 Verwaltungen verändert. Seither ist das Amtsgeheimnis faktisch abgeschafft. Dennoch hat das LIFG manche Schwachstelle. Eine kritische Evaluation des Landesbeauftragten zeigt, was am LIFG besonders gut, aber auch, was verbesserungswürdig ist. Die Handreichung zu den Corona-Fallzahlen und die Evaluation des LIFG steht ab dem 25. Februar auf der Homepage des Landesbeauftragten.
Tätigkeitsbericht Datenschutz 2020
Das Jahr 2020 war aus Sicht des Datenschutzes von der Corona-Pandemie geprägt. So steht der Datenschutz in der Pandemie und bei der Pandemie-Bekämpfung im Fokus des Tätigkeitsberichts. Dieser bietet darüber hinaus viele weitere Themen, interessante Einzelfälle und Hinweise zu datenschutzrechtlich aktuellen Themen. Zum Tätigkeitsbericht Datenschutz 2020.
Für Vereine
Vereine sind nach der Datenschutz-Grundverordnung genauso wie Unternehmen, Behörden und alle anderen Verantwortlichen verpflichtet, Datenschutzinformationen bereitzustellen. Wie müssen diese aussehen, was müssen sie enthalten? DS-GVO.clever ist ein Tool, das der Landesbeauftragte zur Unterstützung der Vereine hierfür entwickelt hat. Es hilft Vereinen konkret und einfach. Um sich mit dem Tool vertraut zu machen, bietet das Bildungszentrum Schulungen zu DS-GVO.clever an. Mehr zum LfDI-Tool für Vereine.
Tooten statt Twittern
Digitalisierung und Datenschutz gehören zusammen. Social Media kann auch datenschutzkonform funktionieren. Seit Ende des Jahres 2020 ist der Landesbeauftragte auf der Social Media Plattform Mastodon aktiv (https://bawü.social/@lfdi). Öffentliche Stellen sollen künftig auf der bawü.social-Instanz ebenfalls einen Account einrichten können und direkt mit den Bürger_innen kommunizieren. Mehr dazu hier.
Bildungszentrum
Vertreter_innen von Vereinen können sich beim Bildungszentrum (BIDIB) am 4. März mit dem neuen und praktischen LfDI-Tool für Vereine zur Erstellung von Datenschutzhinweisen vertraut machen. Außerdem steht ab Montag, 22. Februar, der Vortrag „Was jetzt in Sachen internationaler Datenverkehr?“ online, in dem die Leiterin der Stabsstelle Europa Fragen des internationalen Datenverkehrs im Lichte des Schrems II-Urteils beurteilt. Zu den Veranstaltungen, Vorträgen und Präsentationen.
Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.
Beachten Sie bitte auch unserer Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.